Reģions: Vācija

Versorgung der Beamten - Abschaffung der sog. "Versorgungsehe" bei Eheschließung nach Eintritt in den Ruhestand

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Deutschen Bundestag
54 Atbalstošs 54 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die gesetzliche Vermutung der "Versorgungsehe" bei Eheschließung und eingetragener Lebenspartnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ruhestand abzuschaffen.

Pamatojums

Ich sehe in den Regeln der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Den Betroffenen werde allein aus Altersgründen der Anspruch auf "Witwengeld" verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer "Versorgungsehe" unterstellt werde.Mit meiner Petition möchte ich erreichen, das die Bundesregierung aufgefordert wird, die einschlägigen Regelungen des § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und des § 22 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes mit den o,g. Benachteiligungen aufzuheben und auch infolgedessen erforderlich werdende Folgeänderungen in anderen Vorschriften vorzunehmen.

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Jaunumi

  • Pet 1-18-06-2013-010513

    Versorgung der Beamten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Aufhebung der Regelungen zur sogenannten Nachheirat in
    § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 22 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes
    gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    Vorschriften der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht eine ungerechtfertigte
    Benachteiligung derjenigen darstellten, die eine Ehe oder eingetragene
    Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren... vairāk

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