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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer Betriebsrente und aus freiwilligen Auslandseinsätzen der Bundeswehr bei der Berechnung der Pension berücksichtigt werden.
Αιτιολόγηση
Beamte erreichen nach 40 Dienstjahren die Pensionshöchstgrenze von 71,75 % des letzten Bruttogehaltes.Sollte sich die Dienstzeit bis zum Pensionsalter von zur Zeit 62 Jahre bei Beamten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr über diese 40 Dienstjahre hinaus bewegen, werden diese Zeiten nicht in der Berechnung zur Pension berücksichtigt und auch anderweitig nicht herangezogen.Auch werden weder Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Betriebsrente berücksichtigt.Des Weiteren werden erworbene Dienstzeiten aus freiwilligen Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht berücksichtigt.Dieses ist nur vorgesehen bei einem nicht Erreichen der Pensionshöchstgrenze.Der Beamte hat, sofern er noch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Betriebsrente hat, auch in diese eingezahlt. Und das automatisch durch Abzug bei seinem damaligen Gehalt und über Jahre hinweg.Erworbene Ansprüche aus einer Dienstzeit bei freiwilligen Auslandseinsätzen der Bundeswehr sollen hier sogar doppelt vergütet werden.Es ist daher nicht einzusehen, dass diese erworbenen Ansprüche beim Erreichen der Pensionshöchstgrenze einfach wegfallen.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
19/02/2018
Η αναφορά τελειώνει:
10/04/2018
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 19.07.2019Pet 1-19-06-2013-004182 Versorgung der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, einer Betriebsrente und aus freiwilligen Auslandseinsätzen der
Bundeswehr bei der Berechnung der Pension vollumfänglich berücksichtigt werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Beamte nach
40 Dienstjahren die Pensionshöchstgrenze von 71,75 Prozent des letzten
Bruttogehaltes erreichen würden. Sollte sich die Dienstzeit bis zum Pensionsalter von
derzeit 62 Jahren bei Beamten... παρακάτω
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