64 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Das Beamtenversorgungsgesetz möge derart geändert werden, daß es schwerbehinderten Beamten auch ohne Dienstunfähigkeit wieder möglich ist, vor der normalen Altersgrenze in Ruhestand zu gehen, ohne Abzüge von der Versorgung zu erhalten, wenn eine bestimmte Anzahl anrechnungsfähiger Dienstjahre (35 bzw. künftig bei Altersgrenze von 67 Jahren 40) erreicht ist, sofern die oder der Schwerbehinderte die Antragsgrenze erreicht hat.
Pamatojums
Im alten Beamtenversorgungsgesetz war es vorgesehen, daß Beamte, die schwerbehindert ohne Abzüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres gehen konnten, ohne Versorgungsabzüge zu erleiden, Es galten im Prinzip die gleichen Regeln wie für Beamten ohne Schwerbehinderteneigenschaft in Bezug auf eine Pensionierung vor vollendung des 65. Lebensjahres.Durch die letzten Änderungen des Beamtenversorgunsgesetzes sind schwerbehinderte Beamte hier benachteiligt. Sie können nur dann früher als ihre persönliche Altersgrenze zwischen 63 und 65 Jahren gehen, wenn sich mit erreichen des 63. Lebensjahres Dienstunfähig sind und die besonderen Regeln für Dienstunfähigkeit gelten (in der Übergangszeit 35 anrechnungsfähige Jahre, später 40).Da Beamte sich aber nicht selbst für Dienstunfähig erklären können besteht entgegen einem vorliegenden Schreiben des Bundesministeriums keine Wahlfreiheit. Schwerbehinderte Beamte können also immer erst dann ohne Pensionskürzung auf Antrag gehen, wenn sie die persönliche Altersgrenze erreicht haben, falls sie nicht voll Dienstunfähig sind.Dies ist eine erhebliche Verschlechterung für schwerbehinderte Beamte und widerspricht dem Grundsatz des besonderen Schutzes für Menschen mit Behinderung.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
18.05.2013
Petīcija beidzas:
29.06.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-17-06-2013-053313Versorgung der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird eine Regelung begehrt, die schwerbehinderten Beamtinnen und
Beamten bei Erreichen der für sie geltenden Antragsaltersgrenze eine vorzeitige
Versetzung in den Ruhestand ohne Versorgungsabschläge vom
Ruhegehaltermöglicht, wenn sie 35 bzw. 40 anrechnungsfähige Dienstjahre erreicht
haben.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die alte Fassung
des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) hätte vorgesehen, dass
schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ohne Abzüge vor Vollendung... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.