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Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten - Eingetragener Lebenspartner

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  1. 시작됨 2006
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  5. 성공

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Hinterbliebenversorgung fuer den eingetragenen Lebenspartner eines Beamten genauso wie fuer Angestellte gewaehrleistet wird.

이유

Es findet hier eine Ungleichbehandlung statt. Ich muss fuer den Unterhalt meines eingetragenen Lebenspartners aufkommen. Die Beihilfe leistet fuer ihn, den Familienzuschlag gibt es jetzt auch, aber falls ich sterbe, erhaelt er keine Leistungen.

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2006. 07. 30.
수집 종료: 2006. 09. 20.
지역: Deutschland
범주:  

소식

  • Helmut Zimmermann

    Versorgung der Hinterbliebenen
    von Beamten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit
    der Ehe in der Beamtenversorgung und die Übernahme der Regelungen der gesetz-
    lichen Rentenversicherung für eingetragene Lebenspartner in der beamtenrechtli-
    chen Hinterbliebenenversorgung gefordert.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es finde in dieser Sache eine
    Ungleichbehandlung statt. Er müsse für den Unterhalt seines eingetragenen Lebens-
    partners aufkommen. Die Beihilfe leiste für ihn, den Familienzuschlag gebe es nun-
    mehr auch; falls er aber sterbe, erhalte sein Partner keine Leistungen. Es sei die
    Frage zu stellen, warum es keine Gleichheit bei den Rechten und Pflichten für Ange-
    stellte und Beamte gebe.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
    wurde von 865 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 41 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parla-
    mentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
    nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass infolge der Föde-
    ralismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der
    Landes- und Kommunalbeamten auf die Länder übergegangen ist. Insofern besteht
    eine Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur noch für den Bereich der Bundes-
    beamten.

    Darüber hinaus weist der Ausschuss darauf hin, dass in der vergangenen Wahlperi-
    ode mehrere Anträge und Gesetzentwürfe zu der in der Petition angesprochenen
    Thematik im Deutschen Bundestag beraten und zur federführenden Beratung an den
    Rechtsausschuss überwiesen wurden. Hierbei handelt es sich um den Antrag der
    Fraktion der FDP Gleiche Rechte, gleiche Pflichten Benachteiligungen von Le-
    benspartnerschaften abbauen auf Drucksache 16/565, den Antrag der Fraktion
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
    vollenden auf Drucksache
    Fraktion
    der
    den Gesetzentwurf
    und
    16/497
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und
    anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz LPartGErgG) auf
    Drucksache 16/3423. Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deut-
    schen Bundestages wurde der Rechtsausschuss zu der vorliegenden Petition um
    Stellungnahme gebeten. Da die Vorlagen in der 16. Wahlperiode nicht mehr ab-
    schließend im Rechtsausschuss beraten wurden, wurde keine Stellungnahme abge-
    geben (siehe dazu auch Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Ge-
    schäftsordnung des Deutschen Bundestages auf Drucksache 16/4057).

    Nunmehr hat die Bundesregierung auf Drucksache 17/3972 einen Gesetzentwurf zur
    Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebens-
    partnerschaften in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ein hierüber hinaus ge-
    hender Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften
    mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Drucksache
    17/906) wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Deutschen Bun-
    destag eingebracht. Beide Gesetzentwürfe verfolgen das Ziel, ehebezogene gesetz-
    liche Regelungen im Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspart-
    nerschaften zu übertragen. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN sieht zudem die rückwirkende Gleichstellung der eingetragenen Le-
    benspartnerschaften mit der Ehe schon ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschafts-
    gesetzes am 1. August 2001 vor.

    Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages den federführenden Innenausschuss um Stellungnahme zu

    der vorliegenden Petition gebeten. Der Innenausschuss hat auf Drucksache 17/6359
    dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zu den beiden erwähnten
    Gesetzentwürfen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am
    30. Juni 2011 beschlossen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3972 in unverän-
    derter Fassung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6359
    unter Buchstabe a anzunehmen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/906 wurde
    hingegen in derselben Sitzung gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache
    17/6359 unter Buchstabe b vom Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

    Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bun-
    destages können im Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt
    werden.

    Durch die Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung kann eine vollstän-
    dige Gleichstellung von Lebenspartnern und Eheleuten insbesondere in den folgen-
    den Gesetzen gewährt werden:

    Im Bundesbesoldungsgesetz werden durch die Neuregelungen die ehebezogenen
    Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartner-
    schaften erstreckt. Zudem werden im Bundesbeamtengesetz Lebenspartner in die
    Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen. Schließlich werden im Beamtenversor-
    gungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz Lebenspartner in die Regelungen
    zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

    Der Petitionsausschuss begrüßt diese neuen Regelungen und die damit einherge-
    hende vollständige Gleichstellung zwischen Lebenspartnern und Eheleuten.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzu-
    schließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist.

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