Région: Allemagne

Versorgungsausgleich - Neuregelung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

172 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

172 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, den Versorgungsausgleich bei Scheidung neu zu regeln. Nach dem Tod des (der) Versorgungsberechtigten ist der übertragene Rentenanteil auf den ursprünglich Rentenberechtigten zurück zu übertragen.

Raison

Nach dem Tod der versorgungsberechtigten Person verfällt der übertragene Rentenanteil. D.h., dass der ursprünglich Berechtigte eines Teiles seiner Rente, die er aus versteuertem Einkommen erarbeitet hat , "beraubt" wird . Er bleibt z.B. bei einer Kürzung um 50% evtl. auf dem Niveau der Armutsgrenze bzw. darunter. Dieser Sachverhalt ist nicht erklärbar und nicht "verstehbar".

Lien vers la pétition

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détails de la pétition

Pétition lancée: 08/05/2018
Fin de la pétition: 20/06/2018
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-19-07-40302-006623 Versorgungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Neuordnung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung
    gefordert, dass nach dem Tod des Versorgungsberechtigten der übertragene
    Rentenanteil auf den ursprünglich Rentenberechtigten zurückübertragen werden soll.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass nach dem Tod der
    versorgungsberechtigten Person der übertragene Rentenanteil verfalle. Dies bedeute,
    dass der ursprünglich Berechtigte eines Teils seiner Rente, die er aus versteuertem
    Einkommen erarbeitet habe,... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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