Raccolta voti terminata
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Diskrepanz zwischen den Regelungen im § 755/ § 802 der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem § 74a Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) behoben wird, denn es wurde versäumt, die für die Deutsche Rentenversicherung geltenden Übermittlungsvorschriften an die Auskunftsrechte der ZPO anzupassen.
Motivazioni:
Auskünfte durch die Deutsche Rentenversicherung sind somit weiterhin nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 74a Abs. 2 SGB X erfüllt sind, d.h. die Forderung mindestens € 500,00 betragen.Bei den Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bezüglich der Einholung beim Kraftfahrtbundesamt, bzw. dem Bundeszentralamt f. Steuern wurden bereits die Grenze von € 500,0 gestrichen. Dadurch kann eine Beschleunigung, Kosten- und Arbeitseinsparung im Zwangsvollstreckungsverfahren erreicht werden.
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