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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition soll erreicht werden, dass in Anerkennung der Leistung des deutschen Bäckerhandwerks die Bezeichnung täglich frisch gebacken nur von Handwerksbetrieben des deutschen Bäckerhandwerks verwendet werden darf. Gleichlautende Werbung bei Discountern ist irreführend und benachteiligt die kleinen Bäckereibetriebe. In den Discountern und anderen Backshops wird Tiefkühlware von Dritten lediglich aufgetaut, aber tatsächlich nicht frisch gebacken und schon gar nicht mehrmals täglich.
Perustelut
Diese irreführende Werbung führt dazu, dass vor allem im ländlichen Bereich immer mehr kleine Geschäfte aufgeben müssen. Der Bäcker im Dorf ist Lebensqualität und Treffpunkt. Diese soziale Infrastruktur gilt es zu erhalten, ebenso das weltweit einmalige schützenswerte Kulturgut des deutschen Bäckerhandwerks. Um das Bäckerhandwerk zu erlernen, ist eine 3-jährige intensive Ausbildung notwendig, zum Führen eines Betriebes die Meisterqualifikation. Die Arbeitsabläufe sind zu größten Teilen händisch und bedürfen größter Präzision. Hingegen ist das bloße Aufbacken von Tiefkühlrohlingen ohne größere Qualifikationen zu erledigen.
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Vetoomus alkoi:
02.09.2019
Vetoomus päättyy:
03.12.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 20.5.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan