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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
Videoüberwachung sollte auch im öffentlichen Raum unter festen rechtlichen Vorschriften möglich sein – so, wie es bereits seit Jahren erfolgreich in der U-Bahn praktiziert wird. Dafür bedarf es einer Änderung des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz).
Begründung
Aufgrund der wachsenden Übergriffe auf Kinder, Frauen und ältere Menschen.
Die letzten Wochen und Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Videoüberwachung nachweislich zur Aufklärung zahlreicher Gewaltverbrechen und zur besseren Strafverfolgung beigetragen hat. Einschlägige Beweise hierfür sind die schnelle Überführung der U-Bahn-Treter sowie die Aufnahmen des grausamen Verbrechens gegen einen Obdachlosen in einem U-Bahnhof, die innerhalb von wenigen Tagen zur Inhaftierung der Gewalttäter führten, und dass im Gegensatz die Polizei nach den schrecklichen Ereignissen am Breitscheidplatz gezwungen wurde, private Videoaufnahmen von den Bürgern anzufordern, um den Täter zu identifizieren.
Videoüberwachung hilft jedoch nicht nur dabei, Straftaten aufzuklären, da häufig nur durch die veröffentlichen Bilder der Kameras Straftäter identifiziert und festgenommen werden können. Sie schreckt auch potentielle Täter ab und schützt damit potentielle Opfer, weil schnelle Entdeckung und damit Strafe drohen.
Die zahlreichen Gespräche in meinem Umfeld zeigen mir, dass sich viele Menschen in unserer Stadt mehr Videoüberwachung wünschen. Dem entspricht auch, dass laut einer FORSA-Umfrage eine deutliche Mehrheit von 80 Prozent der Bürger den klugen Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum befürwortet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.10.2019
Sammlung endet:
23.04.2020
Region:
Baden-Württemberg
Kategorie:
Sicherheit