Rajon : Gjermania

Visaangelegenheiten - Einhaltung deutscher Visabestimmungen bei Bearbeitung der Visaanträge durch andere europäische Botschaften

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Mbështetëse 47 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

47 Mbështetëse 47 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2015
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Bei Vertretung anderer Europäischer Botschaften in Visaangelegenheiten welche ein Visa für Deutschland betreffen, nach den Deutschen Visabestimmungen (z.B. Verpflichtungserklärung) zu verfahren.Wenn ein Visa nach Deutschen Maßstäben eingereicht wird kann es nicht nach den abweichenden Regelungen der einzelnen Europäischen Länder Bearbeitet werden. Hier soll nach dem Gleichstellungsgrundsatz gehandelt werden.

arsye

Wenn z.B. die Französische Botschaft in Antananarivo ein Deutsches Besuchsvisum bearbeitet, müssen die Rechtlichen Bestimmungen von Deutschland beachtet werden. Eine andere Verfahrensweise z.B. nach Französischen Recht führt zu schweren Ungerechtigkeiten und Falschen Entscheidungen welche zu einer Benachteiligung der Antragsteller sowie der Verpflichter kommt. Auch wird eine Beschwerde somit nicht möglich, da hier keinerlei Regelungen getroffen sind. Dies führt zu einer Diskriminierung, auch des Deutschen Rechts, sowie der Deutschen Antragsteller. Gerade im Europäischen Verbund sollten die Regeln der einzelnen Länder beachtet werden, solange wie es nicht möglich ist ein Einheitliches Verfahren für den gesamten Schengenraum zu bestimmen.

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lajm

  • Pet 3-18-05-005-026791

    Visaangelegenheiten


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent begehrt die Einhaltung der Deutschen Visabestimmungen bei
    Bearbeitung der Visaanträge durch andere europäische Botschaften.
    Der Petent führt insbesondere aus, dass es bei der Bearbeitung von Besuchsvisa im
    Auftrag einer deutschen Botschaft zu rechtlichen Problemen kommen könne. Wenn
    beispielsweise die französische Botschaft in Antananarivo ein deutsches
    Besuchsvisum im Auftrag bearbeite, würde er erwarten, dass die rechtlichen
    Rahmenbedingungen... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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