47 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Bei Vertretung anderer Europäischer Botschaften in Visaangelegenheiten welche ein Visa für Deutschland betreffen, nach den Deutschen Visabestimmungen (z.B. Verpflichtungserklärung) zu verfahren.Wenn ein Visa nach Deutschen Maßstäben eingereicht wird kann es nicht nach den abweichenden Regelungen der einzelnen Europäischen Länder Bearbeitet werden. Hier soll nach dem Gleichstellungsgrundsatz gehandelt werden.
Begründung
Wenn z.B. die Französische Botschaft in Antananarivo ein Deutsches Besuchsvisum bearbeitet, müssen die Rechtlichen Bestimmungen von Deutschland beachtet werden. Eine andere Verfahrensweise z.B. nach Französischen Recht führt zu schweren Ungerechtigkeiten und Falschen Entscheidungen welche zu einer Benachteiligung der Antragsteller sowie der Verpflichter kommt. Auch wird eine Beschwerde somit nicht möglich, da hier keinerlei Regelungen getroffen sind. Dies führt zu einer Diskriminierung, auch des Deutschen Rechts, sowie der Deutschen Antragsteller. Gerade im Europäischen Verbund sollten die Regeln der einzelnen Länder beachtet werden, solange wie es nicht möglich ist ein Einheitliches Verfahren für den gesamten Schengenraum zu bestimmen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.11.2015
Petition endet:
30.03.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 3-18-05-005-026791
Visaangelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent begehrt die Einhaltung der Deutschen Visabestimmungen bei
Bearbeitung der Visaanträge durch andere europäische Botschaften.
Der Petent führt insbesondere aus, dass es bei der Bearbeitung von Besuchsvisa im
Auftrag einer deutschen Botschaft zu rechtlichen Problemen kommen könne. Wenn
beispielsweise die französische Botschaft in Antananarivo ein deutsches
Besuchsvisum im Auftrag bearbeite, würde er erwarten, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.