Visaangelegenheiten - Einhaltung deutscher Visabestimmungen bei Bearbeitung der Visaanträge durch andere europäische Botschaften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

47 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Bei Vertretung anderer Europäischer Botschaften in Visaangelegenheiten welche ein Visa für Deutschland betreffen, nach den Deutschen Visabestimmungen (z.B. Verpflichtungserklärung) zu verfahren.Wenn ein Visa nach Deutschen Maßstäben eingereicht wird kann es nicht nach den abweichenden Regelungen der einzelnen Europäischen Länder Bearbeitet werden. Hier soll nach dem Gleichstellungsgrundsatz gehandelt werden.

Begründung

Wenn z.B. die Französische Botschaft in Antananarivo ein Deutsches Besuchsvisum bearbeitet, müssen die Rechtlichen Bestimmungen von Deutschland beachtet werden. Eine andere Verfahrensweise z.B. nach Französischen Recht führt zu schweren Ungerechtigkeiten und Falschen Entscheidungen welche zu einer Benachteiligung der Antragsteller sowie der Verpflichter kommt. Auch wird eine Beschwerde somit nicht möglich, da hier keinerlei Regelungen getroffen sind. Dies führt zu einer Diskriminierung, auch des Deutschen Rechts, sowie der Deutschen Antragsteller. Gerade im Europäischen Verbund sollten die Regeln der einzelnen Länder beachtet werden, solange wie es nicht möglich ist ein Einheitliches Verfahren für den gesamten Schengenraum zu bestimmen.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.11.2015
Petition endet: 30.03.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-05-005-026791

    Visaangelegenheiten


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent begehrt die Einhaltung der Deutschen Visabestimmungen bei
    Bearbeitung der Visaanträge durch andere europäische Botschaften.
    Der Petent führt insbesondere aus, dass es bei der Bearbeitung von Besuchsvisa im
    Auftrag einer deutschen Botschaft zu rechtlichen Problemen kommen könne. Wenn
    beispielsweise die französische Botschaft in Antananarivo ein deutsches
    Besuchsvisum im Auftrag bearbeite, würde er erwarten, dass die rechtlichen
    Rahmenbedingungen... weiter

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