320 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Hinterbliebenenrenten vollständig steuerfrei zu gestalten.
Begründung
Die HinterbliebenenRenten sind per Definition eine sogenannte Unterhaltsersatzleistung. Unterhalt von geschiedenen Ex-Partnern ist jedoch im Vergleich dazu nicht steuerpflichtig. Wenn die HinterbliebenenRente eine Unterhaltsersatzfunktion hat, müsste sie folglich ebenfalls nicht steuerpflichtig sein. Auch (Halb-)Waisen müssen ihre (Halb-)Waisenrente ab dem 18 Lebensjahr versteuern, wenn diese zusammen zb. mit der Ausbildungsvergütung über den jährlichen Steuerfreibetrag kommt. Unterhaltspflichtige Kinder von Geschiedenen Eheleuten bleibt der Unterhalt während der Ausbildung jedoch vollständig zum Lebensunterhalt.Die Definition der HinterbliebenenRenten als Unterhaltsersatzfunktion ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Anrechnung von Einkommen. Hier widerspricht sich das Gesetz, denn während die Unterhaltsfunktion HinterbliebenenRente einerseits wie beim Unterhalt von Geschiedenen Eheleuten durch eigenes Einkommen gekürzt werden kann, folgt sie andererseits bei der Versteuerung nicht denselben Grundsätzen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.09.2022
Sammlung endet:
12.10.2022
Region:
Deutschland
Kategorie: