Region: Bayern
Bilde av begjæringen Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts in Bayern
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Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts in Bayern

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Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7732 zur Änderung des deutschen Waffengesetzes.

Grunnen til

Dieser Entwurf mit der Oberbegründung: "Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen" ist absolut unnötig. Viel mehr sollte auf bessere Aufklärung der Jugendlichen die mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit erwischt wurden da diese meistens überhaupt keine Ahnung haben das sie gegen das deutsche Gesetz verstoßen haben. Airsoftwaffen sind Sportgeräte mit denen viele Bürger Deutschlands einen in anderen Ländern anerkannten Sport ausüben und dies im legalen Rahmen ab 14 jahren bis ins höhere Alter. Jeder siebte Bürger in Deutschland hat eine halbautomatische scharfe Waffe zu Hause - in dieser Statistik sind Gewehre und Pistolen von Mitgliedern der deutschen Schützenvereinen. Anscheinswaffen sind in dieser Statistik NICHT aufgelistet. Durch diesen Entwurf sollen ausserdem auch Spielzeugwaffen wie Pistolen und Gewehre wie sie z.B. auf Wochenmärkten zu kaufen sind verboten werden da sie sich zwar von der Größe und Form her zu den original Versionen unterscheiden aber es bei den scharfen Versionen ebenfalls unterschiedliche Größen und Farben gibt. Schützenvereine werden ihren Sport nicht mehr wie bisher ausüben können. Wir Airsoftspieler werden unseren Sport nicht mehr wie bisher ausüben. Kinder können keine Räuber und Gendarm oder Cowboy und Indianer mehr spielen wie bisher. Der tragische Vorfall in Norwegen ist absolut zu verurteilen aber deswegen die deutsche Bevölkerung vor zu verurteilen ist schlichtweg der falsche Weg. Wenn es eine Änderung des Waffengesetzes im Bereich der Anscheinswaffen geben sollte dann nur in der Hinsicht das man diese generell erst ab 18 erwerben können sollte. Um ein öffentliches unerlaubtes führen der Anscheinswaffen zu verringern wäre es sinnvoller im Sinne des jetzigen Waffengesetzes für mehr legale Spielfelder zu sorgen. Negativbeispiel Baden-Württemberg = Null offizielle legale Spielfelder! Eine Aufnahme von Spielzeug ins Waffengesetz als verbotene Artikel sollte grundsätzlich abgelehnt werden. Ein Verbot von halbautomatischen Waffen z.B. für Mitglieder in Schützenvereinen ist ebenfalls abzulehnen da sie ebenso wie obengenannte Airsoftwaffen als Sportgeräte dienen und nicht als Angriffs oder Verteitigunswaffen! Wir als Bürger die zu unserem Sport stehen hoffen auf eine positive Entscheidung!

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