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Waffenrecht - Verschärfung des Waffengesetzes

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Petitsioon on adresseeritud: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das geltende Waffengesetz nach dem erneuten Amoklauf extrem zu verschärfen.

Selgitus

Es kann nicht hingenommen werden das unschuldige Bürger durch Amokläufer länger gefährdet werden. Daher sollte das Waffengesetz entsprechend verändert werden. Dazu hier mein entsprechender Vorschlag: Die Waffen der Jäger sind beim Vorsteher bzw. beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft bzw. Jagdgesellschaft in einem Waffenschrank ohne Munition zu lagern. Die Waffen der Mitglieder von Schützenvereinen sind ebenfalls in einem Waffenschrank ohne Munition im Vereinsheim zu lagern. Die Waffenschränke sind mit Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen) auszustatten, damit kein unbefugter Zugriff erfolgen kann. Zur Ausgabe der Waffen muss eine zweite Person als Zeuge anwesend sein. Die Ausgabe und Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren. Die Munition ist in den örtlichen Polizeistationen zu lagern und wird nur in geringer Menge an den Personenkreis der Jagdgesellschaften ausgegeben. Bei Schützenvereinen ist zum Trainingsschießen und zu Wettkämpfen nur ein begrenzter Personenkreis empfangsberechtigt. Die Schützen selbst erhalten die Munition erst vor Ort. Nach Ende des Schießens ist die restliche Munition bei der Polizei zurückzugeben und die verschossene Munition durch die leeren Patronenhülsen nachzuweisen. Sollten dabei Differenzen auftreten, so ist die Ausgabe der Munition bis zum Nachweis des Verbleibs der Restmunition einzustellen und die Waffen sind zu konfiszieren.

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Petitsioon algatatud: 11.03.2009
Kogumine lõpeb: 27.05.2009
Piirkond : Saksamaa
teema:  

uudised

  • Volker Lehnhardt Waffenrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden ein Verbot
    des Besitzes von Waffen bzw. eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert.

    Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition vor, in der
    es um ein völliges Verbot von Waffen geht, sofern diese nicht aus beruflichen Grün-
    den unverzichtbar sind. Zu dieser Petition liegen 3.120 Mitzeichnungen vor. Im Rah-
    men einer Initiative Keine Mordwaffen als Sportwaffen wurden 5569 Unterschriften
    für
    ein
    Verbot
    solcher
    Waffen
    gesammelt und dem Petitionsausschuss
    übermittelt. Eine andere öffentliche Petition, zu der es 647 Mitzeichnungen gibt, zielt
    auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts ab.
    Zu diesen Forderungen liegen dem Petitionsausschuss insgesamt mehr als 60 weite-
    re Petitionen sachgleichen Inhalts vor. Alle Petitionen werden wegen des Sachzu-
    sammenhangs einer gemeinsamen Prüfung unterzogen.

    In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass
    nicht auf alle in den Petitionen vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann. Er bittet dafür um Verständnis.

    In der öffentlichen Petition und den im Rahmen der Initiative Keine Mordwaffen als
    Sportwaffen eingereichten Zuschriften, mit denen ein Verbot des Waffenbesitzes
    gefordert wird, wird ausgeführt, dass die Täter in vielen Fällen Zugang zu legalen
    Waffen gehabt hätten. Bei den Amokläufen von Erfurt (2002) und Winnenden (2009)
    seien die Täter selbst oder ein Elternteil Mitglieder eines Schützenvereins gewesen;

    beim Amoklauf von Coburg (2003) sei die Waffe aus dem Tresor des Vaters entwen-
    det worden.
    Da es offensichtlich nicht möglich sei, Waffen sicher zu verwahren, werde gefordert,
    den privaten Besitz von Waffen für sportliche oder Sammelzwecke zu verbieten. Dies
    solle sich unabhängig vom Kaliber auf alle Schusswaffen beziehen, die für das
    Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden. Der Besitz einer Waffe per
    Waffenbesitzkarte sollte nur noch aus beruflichen Gründen (z. B. bei Jägern, Polizis-
    ten oder Soldaten) möglich sein.
    Im Vergleich zu der Möglichkeit, Waffen aus sportlichen Gründen zu besitzen, sei die
    Sicherheit insbesondere die der Kinder ein wesentlich wichtigeres Gut.

    In weiteren Petitionen wird ausgeführt, die im Umlauf befindlichen Privat-Waffen soll-
    ten gegen Entschädigung eingezogen werden. Wenn Unbefugte nicht an scharfe
    Waffen gelangen könnten, würde es solche Taten nicht geben. Es gebe keinen ein-
    sichtigen Grund, weshalb Privatleute scharfe Waffen bräuchten. Die Ausstattung von
    Schulen mit Sicherheitsschlössern wie es in den USA praktiziert werde hätte ne-
    gative Auswirkungen auf das Lernklima und das Befinden aller in der Schule. Besser
    wäre es, das Waffenrecht fundamental zu ändern.

    Es könne nicht länger hingenommen werden, dass unschuldige Bürger durch Amok-
    läufer gefährdet würden. Daher müsse das Waffengesetz entsprechend verschärft
    werden. Die Waffen der Jäger könnten beispielsweise beim Vorsteher bzw. dem Vor-
    sitzenden der Jagdgesellschaft in einem Waffenschrank ohne Munition gelagert wer-
    den. Die Waffen der Mitglieder von Schützenvereinen sollten in Vereinsheimen un-
    tergebracht werden.

    Die Waffenschränke sollten mit Alarmanlagen ausgestattet werden, damit kein unbe-
    fugter Zugriff erfolgen könne. Zur Ausgabe der Waffen solle eine zweite Person als
    Zeuge anwesend sein. Die Aus- und Rückgabe sollte schriftlich dokumentiert wer-
    den. Die Munition sollte in den örtlichen Polizeistationen gelagert und grundsätzlich
    nur in geringer Menge an den entsprechenden Personenkreis der Jagdgesellschaften
    ausgegeben werden. Bei Schützenvereinen solle zum Trainingsschießen und zu
    Wettkämpfen nur ein begrenzter Personenkreis empfangsberechtigt sein; die Schüt-
    zen selbst sollten die Munition erst vor Ort erhalten. Nach dem Ende des Schießens sollte die restliche Munition bei der Polizei zurückge-
    geben und die verschossene Munition durch leere Patronenhülsen nachgewiesen
    werden. Sofern Differenzen aufträten, seien die Ausgabe von Munition bis zum
    Nachweis des Verbleibs der Restmunition einzustellen und die Waffen zu konfiszie-
    ren.

    In einigen Petitionen wird auch gefordert, im Bereich des Waffenrechts ein zentrales
    Bundeswaffenregister einzuführen. Online-Zugriffsmöglichkeiten sollten hierauf die
    Erlaubnisbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Verfassungs-
    schutzbehörden und Geheimdienste erhalten. Das Register sollte den Erlaubnisbe-
    hörden nach dem Zufallsprinzip Kontrollfälle vorgeben und die Durchführung über-
    wachen sowie dokumentieren.

    Deutschland nehme mit mehreren Millionen Schusswaffen in Privathand im internati-
    onalen Vergleich von Schusswaffen pro Einwohner den sechsten Platz ein nach
    den USA, Finnland und der Schweiz. In anerkannten Studien sei ein klarer Zusam-
    menhang zwischen Waffenbesitz in Privathaushalten und erhöhten Mordraten fest-
    gestellt worden. Gerade in Ländern mit hoher Waffenverbreitung führe das Sicher-
    heitsbedürfnis letztlich dazu, dass mehr Menschen durch Schusswaffen sterben.

    Natürlich ließe sich nicht jeder Waffenmissbrauch verhindern. Möglich sei aber eine
    bessere Vorbeugung.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die öffentlichen Petitionen und die einzelnen
    Zuschriften verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    Nach dem Amoklauf von Winnenden brachten die Fraktion der FDP auf Drucksache
    16/12663 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die Frakti-
    on DIE LINKE. auf Drucksache 16/12395 den Antrag Keine Schusswaffen in Privat-
    haushalten

    Änderung
    des
    Waffenrechts
    und
    die
    Fraktion
    BÜND-
    NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12477 den Antrag Abrüstung in Privat-
    wohnungen Maßnahmen gegen den Waffenmissbrauch ein.
    Die Fraktion der FDP schlug vor, Besitzern, die nach dem Waffengesetz unberechtigt
    Waffen in ihrem Besitz haben, einen befristeten Anreiz zur Abgabe in Form einer

    Nichtbestrafung zu geben, um damit möglichst viele illegale Waffen in die sichere
    Verwahrung der zuständigen Behörden gelangen zu lassen. Die Fraktionen
    DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielten in ihren Anträgen mit unter-
    schiedlicher Akzentuierung im Wesentlichen eine Verschärfung des Waffenrechts für
    notwendig. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf und die beiden Anträge
    sowie den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes
    zur Änderung des Sprengstoffgesetzes auf Drucksache 16/12597 in seiner
    217. Sitzung am 23. April 2009 an den Innenausschuss zur federführenden Beratung
    überwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat den Innenausschuss nach § 109 der Geschäftsordnung
    des Deutschen Bundestages zu den beiden öffentlichen Petitionen um Stellungnah-
    me gebeten. Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor. In ihr wird auf die Beschluss-
    empfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 16/13423 ver-
    wiesen. Der Innenausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen zum Entwurf eines
    Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes verschiedene Änderungen
    zum Waffengesetz beschlossen, so beispielsweise eine erweiterte Prüfung des waf-
    fenrechtlichen Bedürfnisses, die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit
    sogenannten großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen von 14 auf 18 Jahre, die
    Erweiterung der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in
    Räumlichkeiten der Waffenbesitzer, eine Verordnungsermächtigung für das Bun-
    desministerium des Innern (BMI) zur Regelung neuer Anforderungen an die Aufbe-
    wahrung von Waffen und Munition u. a. auch die biometrische Sicherung von Waf-
    fenschränken oder bestimmten Schusswaffen, die Einführung eines elektronischen
    Nationalen Waffenregisters bis Ende 2012, die Mitteilung des Zuzugs eines Waffen-
    besitzers durch die Meldebehörde an die Waffenbehörde, die Schaffung der Möglich-
    keit, behördlich eingezogene Waffen zu vernichten, die Strafbewehrung der vorsätz-
    lich vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn da-
    durch die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen und die Ein-
    führung einer bis Ende 2009 befristeten Amnestieregelung für Besitzer illegaler Waf-
    fen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Waffengesetzes auf Basis der Be-
    schlussempfehlung des Innenausschusses in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009
    beschlossen; der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und die Anträge der Fraktio-
    nen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wurden abgelehnt. Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bun-
    destages können über das Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausge-
    druckt werden.

    Mit den inzwischen in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts wurde den in
    einigen Petitionen formulierten Forderungen nach Ansicht des Petitionsausschusses
    Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Forderungen, wie beispielsweise der
    nach einem Verbot aller Waffen in Privatbesitz, vermag der Ausschuss nicht zu un-
    terstützen.

    Vor dem Hintergrund der umfassenden Diskussionen der Materie im Deutschen
    Bundestag und der vorgenommenen Rechtsänderungen erachtet es der Petitions-
    ausschuss als zweckmäßig, zunächst die Auswirkungen der Änderungen abzuwar-
    ten. Die in einzelnen Petitionen verfolgten Forderungen nach weiteren Änderungen
    der gerade beschlossenen Änderungen des Waffenrechts werden vom Petitionsaus-
    schuss deshalb ebenfalls nicht unterstützt.
    Er empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren abzuschließen.

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Sehr geehrter Verfasser der Forderung, "Nur" weil ein Mensch in ganz Deutschland einige Personen mit einer Schusswaffe getötet hat, was überaus tragisch ist!, rechtfertigt es noch lange keine Bestrafung der Bevölkerung. Aber warum wollen Sie nun Unschuldige dafür bestrafen? Sind wir in einem Rechtssystem dass mittlerweile wie in Minority Report alle Verurteilt die Böse zu sein scheinen? Dann müssten wir alle Gegenstände verbieten, die als Mordwerkzeuge dienen können. und Mord ist ja auch schon verboten oder? und es geschieht trotzdem...

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd