Erfolg

Waffenrecht - Verschärfung des Waffengesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
647 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

647 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Volker Lehnhardt Waffenrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden ein Verbot
des Besitzes von Waffen bzw. eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert.

Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition vor, in der
es um ein völliges Verbot von Waffen geht, sofern diese nicht aus beruflichen Grün-
den unverzichtbar sind. Zu dieser Petition liegen 3.120 Mitzeichnungen vor. Im Rah-
men einer Initiative Keine Mordwaffen als Sportwaffen wurden 5569 Unterschriften
für
ein
Verbot
solcher
Waffen
gesammelt und dem Petitionsausschuss
übermittelt. Eine andere öffentliche Petition, zu der es 647 Mitzeichnungen gibt, zielt
auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts ab.
Zu diesen Forderungen liegen dem Petitionsausschuss insgesamt mehr als 60 weite-
re Petitionen sachgleichen Inhalts vor. Alle Petitionen werden wegen des Sachzu-
sammenhangs einer gemeinsamen Prüfung unterzogen.

In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass
nicht auf alle in den Petitionen vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann. Er bittet dafür um Verständnis.

In der öffentlichen Petition und den im Rahmen der Initiative Keine Mordwaffen als
Sportwaffen eingereichten Zuschriften, mit denen ein Verbot des Waffenbesitzes
gefordert wird, wird ausgeführt, dass die Täter in vielen Fällen Zugang zu legalen
Waffen gehabt hätten. Bei den Amokläufen von Erfurt (2002) und Winnenden (2009)
seien die Täter selbst oder ein Elternteil Mitglieder eines Schützenvereins gewesen;

beim Amoklauf von Coburg (2003) sei die Waffe aus dem Tresor des Vaters entwen-
det worden.
Da es offensichtlich nicht möglich sei, Waffen sicher zu verwahren, werde gefordert,
den privaten Besitz von Waffen für sportliche oder Sammelzwecke zu verbieten. Dies
solle sich unabhängig vom Kaliber auf alle Schusswaffen beziehen, die für das
Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden. Der Besitz einer Waffe per
Waffenbesitzkarte sollte nur noch aus beruflichen Gründen (z. B. bei Jägern, Polizis-
ten oder Soldaten) möglich sein.
Im Vergleich zu der Möglichkeit, Waffen aus sportlichen Gründen zu besitzen, sei die
Sicherheit insbesondere die der Kinder ein wesentlich wichtigeres Gut.

In weiteren Petitionen wird ausgeführt, die im Umlauf befindlichen Privat-Waffen soll-
ten gegen Entschädigung eingezogen werden. Wenn Unbefugte nicht an scharfe
Waffen gelangen könnten, würde es solche Taten nicht geben. Es gebe keinen ein-
sichtigen Grund, weshalb Privatleute scharfe Waffen bräuchten. Die Ausstattung von
Schulen mit Sicherheitsschlössern wie es in den USA praktiziert werde hätte ne-
gative Auswirkungen auf das Lernklima und das Befinden aller in der Schule. Besser
wäre es, das Waffenrecht fundamental zu ändern.

Es könne nicht länger hingenommen werden, dass unschuldige Bürger durch Amok-
läufer gefährdet würden. Daher müsse das Waffengesetz entsprechend verschärft
werden. Die Waffen der Jäger könnten beispielsweise beim Vorsteher bzw. dem Vor-
sitzenden der Jagdgesellschaft in einem Waffenschrank ohne Munition gelagert wer-
den. Die Waffen der Mitglieder von Schützenvereinen sollten in Vereinsheimen un-
tergebracht werden.

Die Waffenschränke sollten mit Alarmanlagen ausgestattet werden, damit kein unbe-
fugter Zugriff erfolgen könne. Zur Ausgabe der Waffen solle eine zweite Person als
Zeuge anwesend sein. Die Aus- und Rückgabe sollte schriftlich dokumentiert wer-
den. Die Munition sollte in den örtlichen Polizeistationen gelagert und grundsätzlich
nur in geringer Menge an den entsprechenden Personenkreis der Jagdgesellschaften
ausgegeben werden. Bei Schützenvereinen solle zum Trainingsschießen und zu
Wettkämpfen nur ein begrenzter Personenkreis empfangsberechtigt sein; die Schüt-
zen selbst sollten die Munition erst vor Ort erhalten. Nach dem Ende des Schießens sollte die restliche Munition bei der Polizei zurückge-
geben und die verschossene Munition durch leere Patronenhülsen nachgewiesen
werden. Sofern Differenzen aufträten, seien die Ausgabe von Munition bis zum
Nachweis des Verbleibs der Restmunition einzustellen und die Waffen zu konfiszie-
ren.

In einigen Petitionen wird auch gefordert, im Bereich des Waffenrechts ein zentrales
Bundeswaffenregister einzuführen. Online-Zugriffsmöglichkeiten sollten hierauf die
Erlaubnisbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Verfassungs-
schutzbehörden und Geheimdienste erhalten. Das Register sollte den Erlaubnisbe-
hörden nach dem Zufallsprinzip Kontrollfälle vorgeben und die Durchführung über-
wachen sowie dokumentieren.

Deutschland nehme mit mehreren Millionen Schusswaffen in Privathand im internati-
onalen Vergleich von Schusswaffen pro Einwohner den sechsten Platz ein nach
den USA, Finnland und der Schweiz. In anerkannten Studien sei ein klarer Zusam-
menhang zwischen Waffenbesitz in Privathaushalten und erhöhten Mordraten fest-
gestellt worden. Gerade in Ländern mit hoher Waffenverbreitung führe das Sicher-
heitsbedürfnis letztlich dazu, dass mehr Menschen durch Schusswaffen sterben.

Natürlich ließe sich nicht jeder Waffenmissbrauch verhindern. Möglich sei aber eine
bessere Vorbeugung.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die öffentlichen Petitionen und die einzelnen
Zuschriften verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Nach dem Amoklauf von Winnenden brachten die Fraktion der FDP auf Drucksache
16/12663 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die Frakti-
on DIE LINKE. auf Drucksache 16/12395 den Antrag Keine Schusswaffen in Privat-
haushalten

Änderung
des
Waffenrechts
und
die
Fraktion
BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12477 den Antrag Abrüstung in Privat-
wohnungen Maßnahmen gegen den Waffenmissbrauch ein.
Die Fraktion der FDP schlug vor, Besitzern, die nach dem Waffengesetz unberechtigt
Waffen in ihrem Besitz haben, einen befristeten Anreiz zur Abgabe in Form einer

Nichtbestrafung zu geben, um damit möglichst viele illegale Waffen in die sichere
Verwahrung der zuständigen Behörden gelangen zu lassen. Die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielten in ihren Anträgen mit unter-
schiedlicher Akzentuierung im Wesentlichen eine Verschärfung des Waffenrechts für
notwendig. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf und die beiden Anträge
sowie den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes
zur Änderung des Sprengstoffgesetzes auf Drucksache 16/12597 in seiner
217. Sitzung am 23. April 2009 an den Innenausschuss zur federführenden Beratung
überwiesen.

Der Petitionsausschuss hat den Innenausschuss nach § 109 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages zu den beiden öffentlichen Petitionen um Stellungnah-
me gebeten. Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor. In ihr wird auf die Beschluss-
empfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 16/13423 ver-
wiesen. Der Innenausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen zum Entwurf eines
Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes verschiedene Änderungen
zum Waffengesetz beschlossen, so beispielsweise eine erweiterte Prüfung des waf-
fenrechtlichen Bedürfnisses, die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit
sogenannten großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen von 14 auf 18 Jahre, die
Erweiterung der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in
Räumlichkeiten der Waffenbesitzer, eine Verordnungsermächtigung für das Bun-
desministerium des Innern (BMI) zur Regelung neuer Anforderungen an die Aufbe-
wahrung von Waffen und Munition u. a. auch die biometrische Sicherung von Waf-
fenschränken oder bestimmten Schusswaffen, die Einführung eines elektronischen
Nationalen Waffenregisters bis Ende 2012, die Mitteilung des Zuzugs eines Waffen-
besitzers durch die Meldebehörde an die Waffenbehörde, die Schaffung der Möglich-
keit, behördlich eingezogene Waffen zu vernichten, die Strafbewehrung der vorsätz-
lich vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn da-
durch die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen und die Ein-
führung einer bis Ende 2009 befristeten Amnestieregelung für Besitzer illegaler Waf-
fen.

Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Waffengesetzes auf Basis der Be-
schlussempfehlung des Innenausschusses in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009
beschlossen; der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und die Anträge der Fraktio-
nen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wurden abgelehnt. Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bun-
destages können über das Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausge-
druckt werden.

Mit den inzwischen in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts wurde den in
einigen Petitionen formulierten Forderungen nach Ansicht des Petitionsausschusses
Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Forderungen, wie beispielsweise der
nach einem Verbot aller Waffen in Privatbesitz, vermag der Ausschuss nicht zu un-
terstützen.

Vor dem Hintergrund der umfassenden Diskussionen der Materie im Deutschen
Bundestag und der vorgenommenen Rechtsänderungen erachtet es der Petitions-
ausschuss als zweckmäßig, zunächst die Auswirkungen der Änderungen abzuwar-
ten. Die in einzelnen Petitionen verfolgten Forderungen nach weiteren Änderungen
der gerade beschlossenen Änderungen des Waffenrechts werden vom Petitionsaus-
schuss deshalb ebenfalls nicht unterstützt.
Er empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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