Kraj : Německo

Wahlen - Keine Mitführung von Digitalkameras und Smartphones etc. in Wahlkabinen

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutschen Bundestag
56 56 v Německo

Petice nebyla splněna

56 56 v Německo

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  1. Zahájena 2014
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zur Wahrung des Wahlgeheimnisses die Bundeswahlordnung in Abschnitt 3 dahingehend zu ergänzen, dass die Mitführung von Digitalkameras oder mit Kamerafunktion ausgestatteten Handys oder anderen Geräten in die Wahlkabine effektiv ausgeschlossen wird. Eine geeignete Maßnahme könnte sein, am Eingang zum Wahllokal eine Sicherheitskontrolle vorzunehmen, wie sie bspw. an Flughäfen oder den Eingangsbereichen von Bundestagsgebäuden, Ministerien u. dgl. üblich ist.

Odůvodnění

Das Wahlgeheimnis ist eines der essentiell wichtigsten schützenswerten Prinzipien eines jeden demokratischen Staatswesens. Die bis heute übliche Bereitstellung einer sichtgeschützten Wahlkabine ist angesichts des technischen Fortschritts nicht länger geeignet, das Wahlgeheimnis effektiv zu gewährleisten. Aus anderen Staaten liegen bereits Berichte vor, dass das Wahlgeheimnis durch fotografische Aufnahmen in der Wahlkabine unterlaufen wurde, Die Aufnahmen können über soziale Medien verbreitet oder an Käuferinnen und Käufer von Wählerstimmen als Beweisfoto versendet werden. Die Gefahr massiven Stimmenkaufs und der Verletzung des Wahlgeheimnisses mag in Deutschland derzeit eher gering sein. Es gibt jedoch keinerlei Garantie, dass dies für alle Zukunft weiterhin gelten wird. Die Notwendigkeit vorsorgenden Handelns ist offensichtlich. Aus anderen Staaten wurde bereits darüber berichtet, dass Wählerinnen und Wähler sog. "Selfies" mit ausgefülltem Stimmzettel in der Wahlkabine machten.Die Setzung neuer zeitgemäßer Standards, die den Herausforderungen des technologischen Fortschritts gerecht wird, durch einen stabilen demokratischen Staat wie Deutschland hätte eine wichtige Signalwirkung weit über die deutschen Grenzen hinaus und wäre somit ein wichtiger Beitrag zur Demokratisierung vieler Staaten dieser Welt.

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zprávy

  • Pet 1-18-06-1110-014149

    Wahlen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe wird zur Wahrung des Wahlgeheimnisses eine Änderung der
    Bundeswahlordnung dahingehend gefordert, dass die Mitführung von Digitalkameras
    oder von mit Kamerafunktion ausgestatteten Handys oder anderen Geräten in die
    Wahlkabine effektiv ausgeschlossen wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
    Wahlgeheimnis eines der wichtigsten schützenswerten Prinzipien eines jeden
    demokratischen Staatswesens sei. Die bislang übliche... více

rozprava

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