Kraj : Nemecko
 

Wahlen - Meinungsumfragen im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen

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Petícia je zameraná na
Deutschen Bundestag

175 podpisy

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  1. Zahájená 2012
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Petícia je adresovaná: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, der Bundesregierung den Abschluss eines Zeitmoratoriums mit den renomierten Meinungsforschungsinstituten bezüglich der Veröffentlichung sogenannter Sonntagsfragen zu empfehlen. Es sollte darauf abzielen, dass die Meinungsforschungsinstitute im zeitlichen Rahmen von 30 Tagen vor Bundestagswahlen auf freiwilliger Baiss auf die Erarbeitung und Veröffentlichung von Sonntagsfragen verzichten.

Dôvody

Es hat sich gezeigt, dass die Sonntagsfragen insbesondere im letzten Monat vor einer stattfindenden Bundestags- oder Landtagswahl nachhaltigen Einfluss auf den WählerInnenwillen nehmen. Womit das friedliche Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Umständen empfindlich gestört werden kann. Eben diese Sonntagsfragen führen oftmals zu massiv manipulativen Verwerfungen zwischen den eigentlichen Ansinnen der antretenden Parteien bzw. Wählervereinigungen und dem tatsächlichen Wahlergebnissen eben dieser. Desweiteren ist offensichtlich, dass ein totales Verbot von Sonntagsfragen in einem bestimmten Zeitraum vor Wahlen unsinnig ist. Und nicht den Prinzipien eines Rechtsstaates entspricht. Deshalb ist es angezeigt, dass sich die Bundesregierung und die Meinungsforschungsinstitute auf einen freiwilligen Verzicht im Rahmen eines Moratoriums hierbei einigen.

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Informácie o petícii

Petícia sa začala: 13. 05. 2012
Zbierka končí: 26. 07. 2012
Kraj : Nemecko
kategória:  

správy

  • Pet 1-17-06-1110-036922Wahlen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird ein Moratorium gefordert, wonach Meinungsforschungsinstitute
    30 Tage vor Bundestagswahlen auf die Erarbeitung und Veröffentlichung von
    Wahlprognosen (sogenannter Sonntagsfragen) verzichten sollen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es habe sich
    gezeigt, dass sogenannte Sonntagsfragen insbesondere im letzten Monat vor einer
    stattfindenden Bundestagswahl nachhaltigen Einfluss auf den Willen der
    Wählerinnen und Wähler nehmen würden. Aufgrund manipulativer Verwerfungen
    könne nicht ausgeschlossen werden, dass das friedliche Zusammenleben in der
    freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Umständen empfindlich gestört
    werden könne. Da es offensichtlich den Prinzipien eines Rechtsstaates
    widerspreche, ein totales Verbot von sogenannten Sonntagsfragen in einem
    bestimmten Zeitraum vor Wahlen zu verhängen, müsse darauf hingewirkt werden,
    einen freiwilligen Verzicht im Rahmen eines Moratoriums zu erzielen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Dazu liegen 175 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge vor. Der
    Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
    Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen

    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass ausschließlich die
    Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe
    über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit gemäß § 32 Abs. 2
    Bundewahlgesetz untersagt ist. Zulässig ist dagegen das Publizieren von
    Befragungen, die vor der Stimmabgabe bzw. der Wahl vorgenommen wurden
    (Wahlprognosen). Diese stellen keine unzulässige Einschränkung des
    Wahlfreiheitsgrundsatzes dar. Darüber hinaus kennt das deutsche Wahlrecht keine
    Sperrzeiten für die Veröffentlichung von Wahlprognosen durch
    Meinungsforschungsinstitute.
    Der Ausschuss stimmt den Ausführungen der Petition dahingehend zu, dass es der
    Bundesregierung nicht möglich ist, die Veröffentlichung von Wahlprognosen, wie der
    sogenannten Sonntagsfragen, vor der Wahl ordnungsrechtlich zu verbieten. Ein
    solches Verbot würde, selbst wenn es nur für einen bestimmten Zeitraum gelten
    würde, gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2
    Grundgesetz (GG) verstoßen und eine unzulässige Zensur im Sinne des Artikels 5
    Abs. 1 Satz 3 GG darstellen.
    Ferner stellt der Petitionsausschuss fest, dass auch eine entsprechende
    unverbindliche Vereinbarung der Bundesregierung nicht in Betracht kommt. Es ist
    nicht die Aufgabe der Bundesregierung, im Vorfeld einer Bundestagswahl eine
    mögliche Beeinflussung des Wählerverhaltens durch die Veröffentlichung von
    Meinungsumfragen zu verhindern. Solange die politische Auseinandersetzung vor
    einer Wahl mit zulässigen Mitteln geführt wird, wären allenfalls die
    wahlkampfführenden Parteien berechtigt, sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung
    der Nutzung von Meinungsumfragen zu enthalten bzw. die Medien, auf diesen Teil
    der Berichterstattung zu verzichten.
    Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass die Antworten auf die Frage nach dem
    Einfluss von Wahlumfragen auf die Wahlentscheidung bis heute kaum empirisch
    fundiert sind. Solange die Wirkungsforschung keine neuen Erkenntnisse gewonnen
    hat, besteht aus seiner Sicht keine Notwendigkeit, auf eine Selbstverpflichtung
    hinzuwirken.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
    dem Bundesministerium des Innern - zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
    worden.

    Begründung (PDF)

rozprava

Zatiaľ žiadny argument PRO.

Meinungsumfragen im unmittelbaren Vorfeld vor den Wahlen beeinflussen das Wahlergebnis. Dies ist bei der Bundestagswahl 2013 geschehen, als die FDP in Umfragen bei >5% lagen aber bei der Wahl nur 4,8% der Stimmen bekamen. Ebenso geschehen bei der Landtagswahl in Niedersachsen 2013, als die FDP in Umfragen nur auf 4-5% der Stimmen kam, aber bei der Wahl 9,9% der Stimmen erhielt. Bei der Landtagswahl erhielt die FDP viele Leihstimmen von CDU-Wählern, damit die schwarz-gelbe Koalition bestehen bleibt, während die FDP bei der Bundestagswahl weniger Leihstimmen erhielt.

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