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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlrecht für entmündigte Personen aufgehoben wird.
Begrundelse
Entmündigte Personen haben keinerlei Vollmachten eigenverantwortlich Geschäfte abzuwickeln.Dieses Recht geht auf die Person über, die die Vormundschaft der entmündigten Person hat.Dies gilt nicht für das Wahlrecht. Die entmündigte Person hat das Recht auf Abgabe einer eigenen Stimme.Geht also der Wahlberechtigte zur Wahl mit seinem Vormund, so macht der Vormund das Kreuz auf dem Wahlschein für die entmündigte Person. Der Vormund entscheidet also im Namen der Person, nicht die Person selbst, unabhängig.Beispiel: Ein Behindertenheim mit 40 geistig Behinderten, geführt vom DRK, alle über 18 Jahre. Alle haben volles Wahlrecht.Nun haben alle Behinderten einen Vormund, nicht der Behinderte kreuzt den Wahlzettel an, sondern der Vormund.Wie kann der Vormund wissen, wen der Behinderte wählen möchte? Also macht der Vormund für die Partei ein Kreuz, die der Vormund für richtig hält.
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download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
21.01.2016
Andragendet slutter:
08.03.2016
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-09-2017Pet 1-18-06-111-028933
Wahlrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Wahlrecht für „entmündigte Personen“ aufzuheben.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass „entmündigte
Personen“ rechtlich nicht befugt seien, eigenverantwortlich Geschäfte abzuwickeln;
dieses Recht gehe vielmehr auf den „Vormund“ über. Dies gelte indes nicht für das
Wahlrecht, da die „entmündigte Person“ das Recht auf Abgabe einer eigenen Stimme
habe. Gehe beispielsweise ein geistig... mere
Debatter
Auch in Österreich haben entmündigte Menschen das Wahlrecht! Das führt dazu, dass es in Pflegeheimen zu Wahlmanipulationen en masse kommt. Menschen unter Sachwalterschaft haben keine Rechte, daher ist auch die eidesstattliche Erklärung im Rahmen der Briefwahl nicht rechtswirksam. Siehe dazu die Entscheidungen des VFGH Wien seit 1987
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