Regiune: Germania

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Überarbeitung der Trinkwasserverordnung im Hinblick auf den technischen Maßnahmenwert für Legionellen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

32 Semnături

Petiția este respinsă.

32 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge die Trinkwasserverordnung (TrinkWVO) insofern überarbeiten, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen in Warmwasseranlagen so weit erhöht wird, dass er einem realistischen Grenzwert entspricht (zum Beispiel 1.000 KBE/100 ml).

motive

Aktuell sieht die TrinkWVO einen Grenzwert von 100 KBE/100 ml vor. Dieser Wert ist so niedrig gewählt, dass er in fast jeder Anlage irgendwo überschritten wird. Ein wissenschaftlicher Nachweis dieses Grenzwertes fehlt. Vielmehr ist er so niedrig, dass Zufallsfunde zu massivem ordnungsbehördlichen Einschreiten führen.Eine Gesundheitsgefährdung beginnt gemäß DVGW Arbeitsblatt 551 erst bei einer Konzentration von 10.000 KBE/100 ml. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht sogar davon aus, dass eine Infektion mit Legionellen beim Duschen nur in der Theorie möglich ist.Insofern erscheint der aktuelle Maßnahmenwert willkürlich und für den Gesundheitsschutz nicht verhältnismäßig.

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Informații privind petiția

Petition gestartet: 06.03.2018
Petition endet: 05.06.2018
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 2-19-15-274-004548 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Trinkwasserverordnung insofern zu überarbeiten,
    dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen in Warmwasseranlagen so weit
    erhöht wird, dass er einem realistischen Grenzwert entspricht (zum Beispiel 1.000
    KBE/100 ml).

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, aktuell sehe die Trinkwasserverordnung
    (TrinkwV) einen Grenzwert von 100 KBE/100ml vor. Dieser Wert sei so niedrig
    gewählt, dass er in fast jeder Anlage irgendwo überschritten werde.

    Zu den Einzelheiten... mai departe

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