Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Überarbeitung der Trinkwasserverordnung im Hinblick auf den technischen Maßnahmenwert für Legionellen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge die Trinkwasserverordnung (TrinkWVO) insofern überarbeiten, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen in Warmwasseranlagen so weit erhöht wird, dass er einem realistischen Grenzwert entspricht (zum Beispiel 1.000 KBE/100 ml).

Begründung

Aktuell sieht die TrinkWVO einen Grenzwert von 100 KBE/100 ml vor. Dieser Wert ist so niedrig gewählt, dass er in fast jeder Anlage irgendwo überschritten wird. Ein wissenschaftlicher Nachweis dieses Grenzwertes fehlt. Vielmehr ist er so niedrig, dass Zufallsfunde zu massivem ordnungsbehördlichen Einschreiten führen.Eine Gesundheitsgefährdung beginnt gemäß DVGW Arbeitsblatt 551 erst bei einer Konzentration von 10.000 KBE/100 ml. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht sogar davon aus, dass eine Infektion mit Legionellen beim Duschen nur in der Theorie möglich ist.Insofern erscheint der aktuelle Maßnahmenwert willkürlich und für den Gesundheitsschutz nicht verhältnismäßig.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-274-004548 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Trinkwasserverordnung insofern zu überarbeiten,
    dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen in Warmwasseranlagen so weit
    erhöht wird, dass er einem realistischen Grenzwert entspricht (zum Beispiel 1.000
    KBE/100 ml).

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, aktuell sehe die Trinkwasserverordnung
    (TrinkwV) einen Grenzwert von 100 KBE/100ml vor. Dieser Wert sei so niedrig
    gewählt, dass er in fast jeder Anlage irgendwo überschritten werde.

    Zu den Einzelheiten... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern