Region: Germany
Welfare

Wechsel PKV in GKV - 9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V ist aufzuheben

Petitioner not public
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Gesundheitsministerium, Sozialministerium
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  1. Launched 2018
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In die gesetzliche Krankenversicherung, hier bei Rentnern, darf wechseln, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V).

Diese gravierende Einschränkung entspricht nicht unserem Grundgesetz. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Hier werden wirtschaftliche Interessen zur Einschränkung genutzt..

Die 9/10-Regelung gibt vor, dass im Ruhestand nur Personen Pflichtmitglied in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) werden können, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sind.

Reason

Aufgrund der 9/10-Regelung wird als Rentner in der Krankenversicherung nur der pflichtversichert, wer in der 2. Hälfte seines Erwerbslebens zu 9/10 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Das heißt, wer mit 15 in den Beruf gegangen ist und mit 63 Jahren in Rente geht, für den ist ein Zeitraum von 48 Jahren zu prüfen. Davon muss er in der 2. Hälfte = 24 Jahre zu 9/10 = 21,6 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Die Frist beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung. Sie wird Tag genau berechnet.

Die bishereige Situation in der PKV ist: Die PKV`s locken in jungen Jahren mit niedrigen Beiträgen, die man sich als Rentner dann nicht oder kaum leisten kann. Bei 1100,-€ Rente kann man keine 650,-€ PKV zehlen. Ferner trifft diese Problem die ständig steigende Zahl der Kleinselbstständigen. Soweit mir bekannt sind atuell in Deutschland bereits etwa 3 Mio. Bürger betroffen. das führt zu kommenden Belastungen durch Sozialkassen und damit der Allgemeinheit. Somit ist dies im Sinne der Allgemeinheit sinnvoll. Der Lobbyverband der PKV sollte hier nicht bevorzugt werden.

Ich fordere hiermit eine Gsetzesabänderung: 9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V)

  1. eine generelle Öffnung, wer möchte, oder zumindest wer nur eine Rente unter 1500,-€ (aktuell) hat.
  2. eine Aufhebung der PKV Pflicht für Selbstständige.
  3. eine Bürgerversicherung (alle zahlen ein). Aktuell 90% GKV zu 10% PKV, die Ärzte machen aktuell etwa 25% Umsatz mit 10% PKV Kunden. Somit etsteht eine 2 Klassen Versorgung.

Eine bezahlbare Gesundheistversorgung ist wichtig. Diese hängt nicht von den PKV`s ab, eher von den Kostengestaltungen in der Pharma und Gesundheitstechnik.

Im gesamten Gesundheitswesen liegt viel Sparpotential (Medikamentenpreise, Untersuchungsmethoden, Behandlungsmethoden usw.)

Ein MRT-Gerät bekommt man ab 750 000 Euro aufwärts. Ein intraoperativ anwendbares Gerät bekommt man für ca. 3 Mio Euro.

http://www.hitachi-medical-systems.de/offener-mrt/service/fragen-und-antworten-zum-offenen-mrt.html

https://books.google.de/books?id=wExPDgAAQBAJ&pg=PA45&lpg=PA45&dq=Nutzen+und+Unsinn+von+MRT+Ger%C3%A4ten&source=bl&ots=EANfAzDuDQ&sig=LHcCXz3mhMuOwI5rL1-xs9gnM4M&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwixr4fX-YbZAhXHJewKHSdgCL0Q6AEIQDAD#v=onepage&q=Nutzen%20und%20Unsinn%20von%20MRT%20Ger%C3%A4ten&f=false

https://www.google.de/search?q=Nutzen+und+Unsinn+von+MRT+Ger%C3%A4ten&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwixr4fX-YbZAhXHJewKHSdgCL0Q_AUICigB&biw=1920&bih=943

Beispiel: In Oberbayern gibt es mehr Computertomographen als im kompletten Italien. Diese müssen/werden durch unnötige NUTZUNGEN amortisiert.

Mein Ansatz / Vorschlag.

Niemand wird in eine private Ab-/Ver-Sicherung gezwungen (momentan Selbstständige) Alle zahlen in eine gemeinsame Versicherung ein. Wer privat mehr möchte, kann sich zusätzliche Leistungen über private Absicherungen leisten. Alle Leistungen werden objektiv (Ärzte / Kassen/ Staat) gelistet und eingepreist. Die Medikamente werden geprüft und Kosten optimiert (auch durch Wettbewerb). z.B. Aspirin ist in der Schweiz günstiger als in Deutschland zu erhalten.

Dies zeigt das Kostenargument - steigende Kosten der GKV - ist nicht richtig.

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