Wehrorganisation - Überarbeitung des Entwurfs des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundeswehrreform-Begleitgesetz in der vorliegenden Form abzulehnen und in der parlamentarischen Beratung die in der Begründung der Petition vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen.

Begründung

Die Bundeswehrreform wird erhebliche Personalüberhänge bei Arbeitnehmern, Soldaten und Beamten zur Folge haben. Derzeit steht mit dem Tarifvertrag zum Umbau der Bundeswehr (TVUmBw) nur für Arbeitnehmer ein Instrument zur Verfügung, den absehbaren Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Der dem Parlament vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, für Soldaten und Beamte die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung zu schaffen sowie die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr durch reformbegleitende Initiativen nachhaltig zu sichern. Diesem Ziel wird der Entwurf nicht gerecht, weil er nur ungenügende Anreize für die notwendige Personalausgliederung schafft, innrhalb der Statusgruppen unausgewogen ist und nicht nachhaltig die vorhandene Überalterung des Personalbestandes überwinden hilft. In diesem Zusammenhang wird es absehbar auch nicht gelingen, allen freigesetzten Soldaten und Beamten eine zumutbare, gleichwertige Verwendung bei anderen Bundesbehörden oder in einer Landes-/Kommunalverwaltung anzubieten. Der Umbau der Bundeswehr ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nur dann zu erreichen, wenn dabei auch auf die Möglichkeit einer freiwilligen, vorzeitigen Pensionierung zurückgegriffen werden kann. Um bei Soldaten und Beamten die Bereitschaft zu erreichen, auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens zugunsten einer früheren Pensionierung zu verzichten, dürfen die Rahmenbedingungen für einen vorzeitigen Ruhestand nicht hinter denen einer normalen Pensionierung zurückstehen. Daher ist der Gesetzentwurf in folgenden Punkten nachzubessern: - gleicher Faktor für die Erhöhungszeit zur Bestimmung des Ruhegehaltes für Beamte und Soldaten auf das Niveau wie bei einer zu leistenden Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen während des Vorruhestandes, - Ausschluss von ungerechtfertigten Benachteiligungen der "Einigungsvertragsbeamten", - deutliche Absenkung des Eintrittsalters für einen möglichen Vorruhestand, - keine zahlenmäßige Begrenzung für die Inanspruchnahme. Die statusbezogenen Instrumente für einen sozialverträglichen Personalabbau sind darüber hinaus in ein angemessenes Verhältnis zueinander zu bringen und dürfen nicht das Niveau der Regelungen des Tarifvertrages zum Umbau der Bundeswehr unterschreiten

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.03.2012
Sammlung endet: 01.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-57-035909Wehrorganisation
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird das Bundeswehrreform-Begleitgesetz kritisiert. Bemängelt wird
    u. a., dass die Maßnahmen im Personalwesen sowie die Anreize für den
    Personalabbau unzureichend seien.
    Zu diesem Themenbereich liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit
    verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs in die
    parlamentarische Prüfung einbezogen wurde. Die Petition wurde auf der Internetseite
    des Petitionsausschusses eingestellt und im Ergebnis von 1.423 Mitzeichnern
    unterstützt. Außerdem gingen 60 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte einzeln eingegangen wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das
    Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)dem Ziel, eine schnelle,
    einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung zu schaffen und die
    Attraktivität der Bundeswehr nachhaltig zu sichern, nicht gerecht würde. Der Entwurf
    würde nur ungenügende Anreize für die notwendige Personalausgliederung setzen,
    innerhalb der Statusgruppen unausgewogen sein und nicht nachhaltig die
    vorhandene Überalterung des Personalbestandes überwinden. Absehbar würde es
    so nicht gelingen, allen freigesetzten Soldaten und Beamten eine zumutbare,
    gleichwertige Verwendung bei anderen Bundesbehörden oder in einer Landes- bzw.
    Kommunalverwaltung anzubieten. Um bei den Soldaten und Beamten die
    Bereitschaft zu erreichen, auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens zugunsten einer
    früheren Pensionierung zu verzichten, sollten die Rahmenbedingungen für einen
    vorzeitigen Ruhestand nicht hinter denen einer normalen Pensionierung
    zurückstehen. Zudem wird eine Anlehung an die Regelungen des Tarifvertrages über

    sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der
    Bundeswehr (TV UmBw) angeregt, hier insbesondere die Erhöhung der
    Hinzuverdienstgrenzen während des Vorruhestandes und eine deutliche Absenkung
    des Eintrittsalters für einen möglichen Vorruhestand.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Petitionsausschuss gemäß
    § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages den
    Verteidigungsausschuss um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
    Zunächst verweist der Petitionsausschuss auf die intensiven parlamentarischen
    Beratungen des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes. Der Fortschritt wird fortlaufend
    in den zuständigen Gremien erörtert und die Umsetzung parlamentarisch begleitet.
    Die entsprechenden Plenardebatten (u. a. Plenarprotokoll 17/184) sowie die
    parlamentarischen Vorlagen können im Internet unter www.bundestag.de
    eingesehen werden. Zudem hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen
    Bundestages insbesondere die im Bereich des Personalwesens vorgesehenen
    Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 7. Mai 2012 erörtert. Der
    Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Schlechterstellung der Beamtinnen und
    Beamten bei einem Vergleich des in Artikel 2 BwRefBeglG enthaltenen
    Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetztes (BwBeamtAusglG) mit dem
    TV UmBw nicht zu erkennen ist. So wurden Regelungen an diejenigen des
    TV UmBw angeglichen, wie z. B. die Gewährung einer Einmalzahlung bei einem
    Wechsel in eine Verwendung mit einer niedrigeren Besoldung zu einem anderen
    Dienstherrn. In diesem Fall entsprechen die im Entwurf des BwBeamtAusglG
    vorgesehenen Regelungen den Maßgaben des § 8 TV UmBw, die für
    Tarifbeschäftigte gelten, die bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
    eine Tätigkeit mit einem niedrigeren Entgelt aufnehmen. Die Unterschiede sind im
    Einzelnen systemimmanent und beruhen auf den für die jeweiligen Personengruppen
    geltenden unterschiedlichen Grundsätzen des Tarif- und Rentenrechts einerseits und
    des Dienst- bzw. Versorgungsrechts andererseits.
    Des Weiteren stellt der Ausschuss fest, dass neue Regelungen hinsichtlich des
    vorgezogenen Ruhestands getroffen wurden. Das festgelegte Eintrittsalter für einen
    möglichen Vorruhestand ist ein Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten zur

    Erreichung der Strukturziele und der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung, die
    auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beschäftigten gerichtet ist. Für
    Soldatinnen und Soldaten, die die Bundeswehr vor dieser Altersgrenze verlassen, ist
    eine steuerpflichtige Abfindung vorgesehen. Diese liegt für Soldatinnen und Soldaten
    bis 40 Jahre für jedes schon geleistete Dienstjahr und für Soldatinnen und Soldaten
    zwischen 40 und 50 Jahren für jedes noch zu leistende Jahr bei 10.000 Euro.
    Ferner stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Hinzuverdienstgrenze bei
    Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes ganz wegfällt. Für
    ausscheidungswillige Soldatinnen und Soldaten und Beamtinnen und Beamte, die in
    der freien Wirtschaft arbeiten möchten, stellt dies nach Auffassung des Ausschusses
    eine erhebliche Attraktivitätsmaßnahme dar.
    Der Verteidigungsausschuss, dem die Eingaben zur Beratung vorgelegen haben, hat
    beschlossen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Er teilt mit,
    den Petitionen somit nicht im vollen Umfang zu entsprechen.
    Vor dem Hintergrund der intensiven parlamentarischen Beratungen hält der
    Petitionsausschuss die getroffenen Regelungen für sachgerecht und sieht derzeit
    keinen Anlass für eine weitere parlamentarische Initiative. Der Petitionsausschuss
    empfiehlt im Ergebnis der Prüfung daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
    Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
    dem Bundesministerium der Verteidigung - als Material zu überweisen, soweit es um
    die verbesserte Umsetzung des Bundeswehrbegleitgesetzes geht, und das
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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