Wehrorganisation - Überarbeitung des Entwurfs des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.423 Unterstützende 1.423 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.423 Unterstützende 1.423 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundeswehrreform-Begleitgesetz in der vorliegenden Form abzulehnen und in der parlamentarischen Beratung die in der Begründung der Petition vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen.

Begründung

Die Bundeswehrreform wird erhebliche Personalüberhänge bei Arbeitnehmern, Soldaten und Beamten zur Folge haben. Derzeit steht mit dem Tarifvertrag zum Umbau der Bundeswehr (TVUmBw) nur für Arbeitnehmer ein Instrument zur Verfügung, den absehbaren Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Der dem Parlament vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, für Soldaten und Beamte die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung zu schaffen sowie die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr durch reformbegleitende Initiativen nachhaltig zu sichern. Diesem Ziel wird der Entwurf nicht gerecht, weil er nur ungenügende Anreize für die notwendige Personalausgliederung schafft, innrhalb der Statusgruppen unausgewogen ist und nicht nachhaltig die vorhandene Überalterung des Personalbestandes überwinden hilft. In diesem Zusammenhang wird es absehbar auch nicht gelingen, allen freigesetzten Soldaten und Beamten eine zumutbare, gleichwertige Verwendung bei anderen Bundesbehörden oder in einer Landes-/Kommunalverwaltung anzubieten. Der Umbau der Bundeswehr ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nur dann zu erreichen, wenn dabei auch auf die Möglichkeit einer freiwilligen, vorzeitigen Pensionierung zurückgegriffen werden kann. Um bei Soldaten und Beamten die Bereitschaft zu erreichen, auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens zugunsten einer früheren Pensionierung zu verzichten, dürfen die Rahmenbedingungen für einen vorzeitigen Ruhestand nicht hinter denen einer normalen Pensionierung zurückstehen. Daher ist der Gesetzentwurf in folgenden Punkten nachzubessern: - gleicher Faktor für die Erhöhungszeit zur Bestimmung des Ruhegehaltes für Beamte und Soldaten auf das Niveau wie bei einer zu leistenden Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen während des Vorruhestandes, - Ausschluss von ungerechtfertigten Benachteiligungen der "Einigungsvertragsbeamten", - deutliche Absenkung des Eintrittsalters für einen möglichen Vorruhestand, - keine zahlenmäßige Begrenzung für die Inanspruchnahme. Die statusbezogenen Instrumente für einen sozialverträglichen Personalabbau sind darüber hinaus in ein angemessenes Verhältnis zueinander zu bringen und dürfen nicht das Niveau der Regelungen des Tarifvertrages zum Umbau der Bundeswehr unterschreiten

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-57-035909Wehrorganisation
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird das Bundeswehrreform-Begleitgesetz kritisiert. Bemängelt wird
    u. a., dass die Maßnahmen im Personalwesen sowie die Anreize für den
    Personalabbau unzureichend seien.
    Zu diesem Themenbereich liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit
    verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs in die
    parlamentarische Prüfung einbezogen wurde. Die Petition wurde auf der Internetseite
    des Petitionsausschusses eingestellt und im Ergebnis von 1.423 Mitzeichnern
    unterstützt. Außerdem gingen... weiter

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