Région: Allemagne

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Abschließende Klärung hinsichtlich Reparationszahlungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
107 Soutien 107 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

107 Soutien 107 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Eindeutige unmissverständliche Abklärung hinsichtlich "Reparationszahlungen" gegenüber allen Nationen, die in Frage kommen.Die derzeitigen Regierungsparteien mögen über dazu in Frage kommende internationale Institutionen zügigst und unmissverständlich abklären, dass jegliches Ansinnen an Reparationszahlungsvorstellungen gegenüber Deutschland für nichtig erklärt sind.Das Ergebnis daraus, möge über alle Medien öffentlich gemacht werden.

Raison

Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach über 60 Jahren erneut Diskussionen und Vorstellungen zu Reparationsforderungen gegenüber Deutschland offensichtlich anstehen können. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde Deutschland weltweit als neuer souveräner demokratischer Staat anerkannt.

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Actualités

  • Pet 2-18-08-250-017953

    Wiedergutmachung
    nationalsozialistischen Unrechts


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Thema Reparationszahlungen
    gegenüber infrage kommenden Nationen abgeschlossen wird.
    Zur Begründung der Eingabe wird angeführt, nach der Wiedervereinigung
    Deutschlands im Jahre 1990 sei Deutschland weltweit als neuer souveräner
    demokratischer Staat anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund sei es nicht
    nachvollziehbar, dass nach über 60 Jahren erneut Vorstellungen zu
    Reparationszahlungen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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