Wir fordern die Reaktivierung des Bahnsteigs Embsen/OT Heinsen als Bedarfshaltestelle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen (SInON)

475 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen (SInON)

Bürger*innen der Gemeinden Barnstedt, Embsen mit dem Ortsteil Heinsen setzen sich für eine Bedarfshaltestelle an der Bahnstrecke Soltau-Lüneburg ein.Mit der Bahn zwischen Soltau und Lüneburg - vielleicht sogar bis Bleckede, hin und her zu fahren, ist ein tolles Angebot. Wir hoffen auf viele Plätze auch für uns und unsere Fahrräder.

Begründung

Bei den zurzeit vorgesehenen Haltestellen werden Embsen Süd mit dem Ortsteil Heinsen und das nahe gelegene Dorf Barnstedt scheinbar nicht berücksichtigt, obwohl es in Heinsen einen Bahnsteig an der Strecke gibt. Barnstedt hat ca. 700 Einwohner, für die der Heinsener Bahnhof den mit Abstand nächstgelegenen Haltepunkt darstellt.Heinsen hat über 50 Einwohner, davon mehr als 20 Kinder unter 8 Jahren. Diese werden in absehbarer Zeit den Schulweg nach Lüneburg antreten. Die Reaktivierung dieses Bahnsteigs als Bedarfshaltestelle würde nicht nur den umliegenden Gemeinden nützen, sondern auch den Bewohnern der Stadt Lüneburg, wenn sie mit oder ohne Rad umweltfreundlich per Zug ins Grüne wollen. Zusätzlich könnte die Stadt durch weniger von Pendlern verursachtem Autoverkehr entlastet werden.Die SInON (Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH) bewertet zurzeit gemeinsam mit der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH) die Reaktivierung der Bahnstrecke und deren Haltepunkte zwischen Soltau - Lüneburg und weiter bis Bleckede und wird eine Empfehlung für die Landesregierung aussprechen.Wir brauchen deine Unterschrift, um unsere Forderung mit Nachdruck an die SInON GmbH, die LNVG mbH und die Landtagsabgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien „SPD“ und „Grüne“, Philipp Meyn und Detlef Schulz-Hendel, übergeben zu können. 
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Vera Geldmacher, Egbert Bolmerg und Tim Langlotz 
Für Hintergrundinformationen: 
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/verkehr/schiene_und_offentlicher_personennahverkehr/reaktivierung_von_stationen/reaktivierung-von-bahnhaltepunkten-136555.html
https://www.lnvg.de/infrastruktur/reaktivierungen-von-stationen-und-strecken/reaktivierung-von-stationen
https://www.sinon-gmbh.de/
Wie funktioniert eine Bedarfshaltestelle? Schau hier: https://youtu.be/6REjyn6bOeE

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.03.2023
Sammlung endet: 09.06.2023
Region: Niedersachsen
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Von: "Weckend, Steffen (LNVG)" Datum: 22.06.23 13:56 (GMT+01:00) An: v.geldmacher@posteo.de Cc: "Schwabl, Carmen (LNVG)" , "Herten, Matthias" Betreff: AW: Schreiben an die jeweilige Geschäftsführung LNVG mbH und SInON GmbH

    Sehr geehrte Frau Geldmacher,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2023, in der Sie Ihr Interesse an der Weiterentwicklung des SPNV in Niedersachsen zum Ausdruck bringen und sich für die Einrichtung eines Haltepunkts in Heinsen an der Strecke Lüneburg – Soltau einsetzen.

    Aktuell erarbeiten meine Kolleginnen und Kollegen zusammen mit dem Infrastrukturbetreiber SInON ein Betriebskonzept für eine mögliche Reaktivierung der betreffenden Strecke. Dabei bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen der Erschließung der Fläche durch eine größere Anzahl von Bahnhalten auf der einen Seite und kurzen, attraktiven Reisezeiten zwischen den größeren Orten auf der anderen Seite. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Strecke Soltau – Lüneburg nur eingleisig ist und
    sich die Züge daher nur an entsprechend ausgebauten Kreuzungsbahnhöfen begegnen können, mit entsprechenden Fahrzeiten zwischen diesen Bahnhöfen.

    Die Einrichtung von Bedarfshalten schein zunächst eine einfache Lösung zu sein, weitere Halte auf weniger nachgefragten Strecken einzurichten. Lassen Sie mich jedoch kurz erläutern, warum wir uns in Niedersachsen gegen eine solche Möglichkeit entschieden haben:

    Auch Stationen, die nur von wenigen Zügen und nach Bedarf bedient werden, erfordern eine ansprechende technische Ausrüstung einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit. Neben einem entsprechend ausgebauten Bahnsteig, der ein sicheres und barrierefreies Einsteigen ermöglicht, gehören dazu unter anderem die Beleuchtung und ein Fahrkartenautomat. Zugleich sind auch auf Bedarfshalten ein Winterdienst und Ähnliches erforderlich. Diese Investitionskosten erreichen leicht Kosten in niedrigen siebenstelligen Bereich zuzüglich laufender Kosten für dessen Unterhaltung. Wir vertreten dabei die Auffassung, dass solche Investitionen nur bei einer systematischen Bedienung von Haltepunkten bei entsprechender Nachfrage gerechtfertigt sind.

    Neben den finanziellen Aspekten sind darüber hinaus fahrplantechnische Randbedingungen zu beachten. Auch ein Bedarfshalt muss bei der Fahrplanerstellung berücksichtigt werden, da zunächst davon auszugehen ist, dass dort gehalten wird, damit Fahrgäste ein- und aussteigen können. Wie zuvor ausgeführt, müssen eine entsprechende Fahrzeit zwischen den Kreuzungsbahnhöfen und Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen erreicht werden. Daher unterscheidet sich ein Bedarfshalt nicht grundlegend von einem regulären
    Halt und ist wie ein solcher zu betrachten.

    Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass das derzeitige Angebot im straßengebundenen ÖPNV für Heinsen (und die umliegenden Ortschaften) nur montags bis freitags ausgewählte Fahrten im Linienverkehr während der Schulzeiten sowie eine zweistündliche Bedienung mittels Rufbus bei gänzlicher Betriebsruhe an Sams- und Sonntagen vorsieht. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg in der Fassung der Fortschreibung vom April d.J. sieht ebenfalls keine nennenswerte Verdichtung dieses Angebotes vor. Da der Personennahverkehr auf der Schiene das Rückgrat des gesamten Nahverkehrs bilden und insbesondere die nachfragestärkeren Relationen bedienen soll, während die Feinverteilung Aufgabe des straßengebundene ÖPNV ist, sind unter verkehrlichen und wirtschaftlichen Überlegungen keine belastbaren Ansätze für einen Bahnhalt in Heinsen erkennbar.

    Auch wenn die Erarbeitung des Fahrplankonzepts noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass ein Halten in Heinsen auf Grund der geringen zu erwartenden Nachfrage nicht eingerichtet werden kann. Ich hoffe, dass meine Ausführungen dazu beitragen können, unsere Entscheidung nachzuvollziehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    i.A. Steffen Weckend
    ___
    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
    Kurt-Schumacher-Straße 5
    30159 Hannover


    Durchwahl 0511 / 533 33-117
    Mobil 0152 / 3464-8558
    Zentrale 0511 / 5 33 33-0
    Fax 0511 / 5 33 33-299
    E-Mail weckend@lnvg.de

    Unsere Datenschutzhinweise können Sie hier nachlesen.

    Beachten Sie bitte auch unsere Stellenausschreibungen:
    https://www.lnvg.de/stellenausschreibungen

    Geschäftsführer:

    Carmen Schwabl (Sprecherin)
    Christian Berndt

    Amtsgericht Hannover HRB 55167
    USt-IdNr. DE811920801
  • Von: "Weckend, Steffen (LNVG)" Datum: 22.06.23 13:56 (GMT+01:00) An: v.geldmacher@posteo.de Cc: "Schwabl, Carmen (LNVG)" , "Herten, Matthias" Betreff: AW: Schreiben an die jeweilige Geschäftsführung LNVG mbH und SInON GmbH

    Sehr geehrte Frau Geldmacher,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2023, in der Sie Ihr Interesse an der Weiterentwicklung des SPNV in Niedersachsen zum Ausdruck bringen und sich für die Einrichtung eines Haltepunkts in Heinsen an der Strecke Lüneburg – Soltau einsetzen.

    Aktuell erarbeiten meine Kolleginnen und Kollegen zusammen mit dem Infrastrukturbetreiber SInON ein Betriebskonzept für eine mögliche Reaktivierung der betreffenden Strecke. Dabei bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen der Erschließung
    der Fläche durch eine größere Anzahl von Bahnhalten auf der einen Seite und kurzen, attraktiven Reisezeiten zwischen den größeren Orten auf der anderen Seite. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Strecke Soltau – Lüneburg nur eingleisig ist und
    sich die Züge daher nur an entsprechend ausgebauten Kreuzungsbahnhöfen begegnen können, mit entsprechenden Fahrzeiten zwischen diesen Bahnhöfen.

    Die Einrichtung von Bedarfshalten schein zunächst eine einfache Lösung zu sein, weitere Halte auf weniger nachgefragten Strecken einzurichten. Lassen Sie mich jedoch kurz erläutern, warum wir uns in Niedersachsen gegen eine solche Möglichkeit
    entschieden haben:

    Auch Stationen, die nur von wenigen Zügen und nach Bedarf bedient werden, erfordern eine ansprechende technische Ausrüstung einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit. Neben einem entsprechend ausgebauten Bahnsteig, der ein sicheres
    und barrierefreies Einsteigen ermöglicht, gehören dazu unter anderem die Beleuchtung und ein Fahrkartenautomat. Zugleich sind auch auf Bedarfshalten ein Winterdienst und Ähnliches erforderlich. Diese Investitionskosten erreichen leicht Kosten in niedrigen
    siebenstelligen Bereich zuzüglich laufender Kosten für dessen Unterhaltung. Wir vertreten dabei die Auffassung, dass solche Investitionen nur bei einer systematischen Bedienung von Haltepunkten bei entsprechender Nachfrage gerechtfertigt sind.

    Neben den finanziellen Aspekten sind darüber hinaus fahrplantechnische Randbedingungen zu beachten. Auch ein Bedarfshalt muss bei der Fahrplanerstellung berücksichtigt werden, da zunächst davon auszugehen ist, dass dort gehalten wird, damit
    Fahrgäste ein- und aussteigen können. Wie zuvor ausgeführt, müssen eine entsprechende Fahrzeit zwischen den Kreuzungsbahnhöfen und Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen erreicht werden. Daher unterscheidet sich ein Bedarfshalt nicht grundlegend von einem regulären
    Halt und ist wie ein solcher zu betrachten.

    Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass das derzeitige Angebot im straßengebundenen ÖPNV für Heinsen (und die umliegenden Ortschaften) nur montags bis freitags ausgewählte Fahrten im Linienverkehr während der Schulzeiten sowie eine zweistündliche
    Bedienung mittels Rufbus bei gänzlicher Betriebsruhe an Sams- und Sonntagen vorsieht. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg in der Fassung der Fortschreibung vom April d.J. sieht ebenfalls keine nennenswerte Verdichtung dieses Angebotes vor. Da der
    Personennahverkehr auf der Schiene das Rückgrat des gesamten Nahverkehrs bilden und insbesondere die nachfragestärkeren Relationen bedienen soll, während die Feinverteilung Aufgabe des straßengebundene ÖPNV ist, sind unter verkehrlichen und wirtschaftlichen
    Überlegungen keine belastbaren Ansätze für einen Bahnhalt in Heinsen erkennbar.

    Auch wenn die Erarbeitung des Fahrplankonzepts noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass ein Halten in Heinsen auf Grund der geringen zu erwartenden Nachfrage nicht eingerichtet werden kann. Ich hoffe, dass meine Ausführungen
    dazu beitragen können, unsere Entscheidung nachzuvollziehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    i.A. Steffen Weckend
    ___
    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
    Kurt-Schumacher-Straße 5
    30159 Hannover


    Durchwahl 0511 / 533 33-117
    Mobil 0152 / 3464-8558
    Zentrale 0511 / 5 33 33-0
    Fax 0511 / 5 33 33-299
    E-Mail weckend@lnvg.de

    Unsere Datenschutzhinweise können Sie
    hier nachlesen.

    Beachten Sie bitte auch unsere Stellenausschreibungen:
    https://www.lnvg.de/stellenausschreibungen

    Geschäftsführer:

    Carmen Schwabl (Sprecherin)
    Christian Berndt

    Amtsgericht Hannover HRB 55167
    USt-IdNr. DE811920801
  • Die Forderung mit euren Unterschriften wurden bei der LNVG mbH und der SINon GmbH am 10.06.2023 eingereicht. Ebenso erhielten die Landtagsabgeordneten Philipp Meyn und Detlef Schulz-Hendel unsere Forderung, sich für eine Bedarfshaltestelle einzusetzen.
    Habt Dank für eure Unterstützung!
    Vera Geldmacher

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