Region: Dresden
Wissenschaft

Wissenschaft: einfache „Corona-Verlängerung" an der TUD nach § 7 , Abs. 3 WissZeitVG und WissBdVV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Technische Universität Dresden
26 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

26 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrte Rektorin Frau Prof.in Dr.in Staudinger,

sehr geehrter Kanzler Herr Dr. Handschuh,

wir, die Mitarbeiter:innen der TU Dresden, fordern Sie auf, die außerordentlichen Leistungen des wissenschaftlichen Personals an unserer Hochschule anzuerkennen, indem Sie mit vertraglichen Lösungen, die der Bundestag eröffnet hat, die pandemiebedingten Belastungen abfedern!

Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie ist kein Einzelfall!

Wir fordern:

  • Eine unbürokratische und vom Personaldezernat proaktiv an die Mitarbeiter*innen herangetragene Verlängerung aller nach WissZeitVG befristeten Verträge, welche zwischen dem 1.3.2020 und 31.3.2021 Bestand hatten.
  • Bei dieser Verlängerung darf kein Unterschied zwischen sogenannten „Haushaltsstellen“ („Qualifikationsstellen“) und „Zweitmitteln“ (ehemals Überlast, Bildungspaket und Überlast, nunmher „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“) gemacht werden, da de facto alle Beschäftigten der Befristung nach WissZeitVG unterliegen.
  • Bei jeder dieser Verlängerungen soll regulär das Höchstbefristungsdatum nach WissZeitVG zuzüglich der 12 Monate „Corona-Verlängerung“ als Enddatum gesetzt werden.

Begründung

Belastungen durch die Pandemie abfedern:

Offener Brief für die unbürokratische Gewährung der sog. „Corona-Verlängerung“ nach § 7, Abs. 3 WissZeitVG sowie WissBdVV

Die in Lehre und Forschung tätigen Wissenschaftler*innen haben mit dem 14.3.2020 von einem Tag auf den anderen ihre Seminare, Vorlesungen, Kolloquien, Sitzungen, Tagungen, Versuchsreihen und Feldforschung auf ein digitales Format umstellen müssen – und damit unter zahlreichen Belastungen den Lehrbetrieb aufrechterhalten sowie Forschung und Projektarbeiten weitergeführt.

In dieser Zeit war an der TU oft die Rede von den besonderen Leistungen, die das - zu über 90% befristet beschäftigte - Personal erbringt. Dieses Personal hat nicht nur die Lehre samt aller Prüfungsformen digitalisiert, sich in neue Arbeitsformen eingefunden und parallel zu Methoden digitaler Didaktik weitergebildet, die Sorgen von Studierenden abgefedert und für diese in aufwändiger Kommunikation zahlreiche Einzellösungen gefunden, z.T. Monate lang mit privater Technik Seminare gegeben etc. – sondern auch immer wieder die eigene Qualifikation zurück gestellt, um die zuvorderst an sie herangetragenen Dienstaufgaben, also Lehre, Selbstverwaltung und Projektarbeit, zu erfüllen.

Erfreulicher Weise hat der Bundestag mit den Gesetzesänderungen zum WissZeitVG am 25.5.20 (neuer §7, Abs. 3 WissZeitVG) und 23.9.20 (WissBdVV, WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung) beschlossen, dass sich die Höchstbefristungszeit der Beschäftigten mit Verträgen zwischen 1.3.20 und 30.9.20 sowie 1.10.20 und 31. März 2021 aufgrund der Belastungen durch die Pandemie um zwei Mal 6 Monate auf 12 Monate erhöht. Die Freude über dieses Zugeständnis der Bundesregierung hielt auf Seiten der Beschäftigten allerdings nicht lange an. Wir haben bis zum heutigen Tag die Erfahrung gemacht, dass die TUD restriktiv und nicht im Sinne der Beschäftigten mit Verlängerungsanträgen im Sinne des § 7 Abs. 3 WissZeitVG und WissBdVV umgeht.

Die Pandemie ist auch im Sommer 2021 noch nicht überstanden und wirkt sich weiter auf den Lehr- und Forschungsbetrieb an Hochschulen bundesweit und auch an der TU Dresden aus.

  • Die Lehre findet weiterhin größtenteils online statt und erzeugt so Mehraufwand. Onlinelehre erfordert spezielle didaktische Formate, verlangt den Lehrenden eine stärkere Aktivierung der Studierenden, besondere Prüfungsformen und umfangreiche zusätzliche Kommunikation ab – und ist keineswegs mit einem Livestream einer gewöhnlichen Lehrveranstaltung zu verwechseln.
  • Die Bibliotheken sind nach wie vor als Leih-, Lese- und Arbeitsorte nur mit Zugangshürden zu benutzen.
  • Labore sowie das öffentliche Leben und Institutionen – für viele Disziplinen Orte der Feldforschung – sind noch weit davon entfernt, wieder „normal“ zu funktionieren.
  • Empirische Feldforschung im Ausland, der Besuch von internationalen Tagungen, Visiting Fellowships etc. sind weiterhin nicht oder nur mit starken Einschränkungen möglich.
  • Bis ins Frühjahr 2022 hinein werden derzeit die wichtigen Fachkonferenzen der Disziplinen als digitale Formate geplant und durchgeführt. Präsenztagungen sind jedoch DIE zentralen Orte, um grundlegende, karriererelevante, wissenschaftlich eigenständige Netzwerke zu knüpfen, Themen zu platzieren und in den informellen Austausch mit Kolleg*innen zu treten. Online-Angebote sind kein Ersatz.
  • Der aufgeschobene Arbeitsberg  nach über einem Jahr „first things first“ liegt noch immer auf den Schreibtischen und wartet auf Bearbeitung - ob dies nun (z.T. doppelt abzunehmende) Prüfungsleistungen, Verwaltungstätigkeiten oder Forschungsarbeiten sind.
  • Bis Ende Juni mussten die meisten Kolleg*innen im Home Office arbeiten und die damit verbundenen Belastungen abfedern.
  • Menschen mit Careverpflichtungen haben noch immer keinen absehbaren Horizont für die Entlastungen durch Institutionen. Gerade Wissenschaftler*innen, die Sorge für Kinder tragen, müssen die Spätfolgen der Pandemie abfedern, indem sie die von Schul- und Kitaschließungen belasteten Kindern verantwortungsvoll begleiten.
  • Wie Studien zeigen, klafft mit der Pandemie auch akademischen Arbeitsfeld der Gender Gap in Bezug auf die Übernahme von Care-Verpflichtungen und wissenschaftliche Aktivität (z.B. Publikation) wieder weiter auf (vgl. https://www.boeckler.de/de/context.htm?page=wsi/blog-17857-corona-verschaerft-die-gender-gaps-in-hochschulen-30222.htm).
  • Für Kolleg*innen mit Seh- oder Höreinschränkungen stellt die Umstellung auf die mitnichten barrierefreien Videokonferenzdienste eine besondere Belastung dar.
  • Die meisten Beschäftigten der TUD hangeln sich von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag – eine Vertragsverlängerung bis zum Höchstbefristungsdatum incl. 12 Monaten „Corona-Verlängerung“ würde eine Anerkennung und eine Entlastung bieten, die statt Zukunftsunsicherheit der wissenschaftlichen Arbeit die Zeit und den Raum gibt, der ihr gebührt.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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