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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe vom Kinderzuschlag (170 € in 2017) bei der Wohngeldberechnung anrechnungsfrei bleibt.
motive
Begründung: Bei der Berechnung des Wohngeldes wird der Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet, wohl aber Kindesunterhalt , Waisenrente und Unterhaltsvorschuss, obwohl dies dem gleichen Zweck dient, nämlich den Bedarf des Kindes zu sichern.So beträgt das Familieneinkommen mit 2 Kindern (der Einfachheit wegen ohne Kindergeld gerechnet) bei Elterneinkommen X und BuT 100 € (Bildung und Teilhabe incl. 2x Schulbuskosten) zum Beispiel:Ohne Unterhalt:Einkommen X + 340 € Kinderzuschlag + 170 € Wohngeld + 100 € BuT = X + 610 €Mit 170 € Unterhalt/Kind:Einkommen X + 340 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0 € Wohngeld + 0 € BuT = X + 340 € Mit 80 € Unterhalt/Kind:Einkommen X + 160 € Unterhalt + 185 € Kinderzuschlag + 90 € Wohngeld + 100 € BuT = X + 535 €Bei mehr eigenem Erwerbseinkommen ist die Lücke bei geringer Unterhaltszahlung sogar noch größer.Beispiel mit Einkommen Y = X + 200 €, ansonsten gleiche Bedingungen:Ohne Unterhalt:Einkommen Y + 240 € Kinderzuschlag + 70 € Wohngeld + 100 € BuT= Y + 410 €Mit 80€ Unterhalt/Kind:Einkommen Y + 150 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0€ Wohngeld + 0 € BuT =Y + 160 €Durch die momentane Anrechnungspraxis ist es so, dass Eineltern- oder Patchworkfamilien durch geringe Unterhaltszahlungen oder Waisenrenten weniger verfügbares Einkommen haben und letztendlich dann eventuell sogar im Hartz IV-Bezug landen, weil der Bedarf nach SGB II nicht gedeckt werden kann.
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Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
15.01.2017
Petiția se încheie:
16.03.2017
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 2-18-18-2322-039242 Wohngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei der wohngeldrechtlichen
Einkommensermittlung Unterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur
Höhe des Kinderzuschlages nicht als Einkommen angerechnet werden.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, der
Kinderzuschlag werde beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Dies
müsse in dieser Höhe von derzeit 170 Euro auch für Unterhalt, Waisenrente und
Unterhaltsvorschuss gelten. Denn diese dienten dem gleichen Zweck, nämlich den
Bedarf des... mai departe
Dezbatere
Da Unterhaltsvorschuss vorrangig beantragt werden muss, fällt dann der Kinderzuschlag weg und das Wohngeld vermindert sich automatisch, weil Unterhaltvorschuss angerechnet wird, es fehlen dadurch mindestens 100 Euro pro Kind.
Niciun argument CONTRA încă.