Область: Германия

Wohngeld - Anrechnungsfreiheit von Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe des Kinderzuschlages bei Wohngeldberechnung

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Поддерживающий 49 через Германия

Петиция была отклонена.

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Петиция была отклонена.

  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe vom Kinderzuschlag (170 € in 2017) bei der Wohngeldberechnung anrechnungsfrei bleibt.

основания

Begründung: Bei der Berechnung des Wohngeldes wird der Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet, wohl aber Kindesunterhalt , Waisenrente und Unterhaltsvorschuss, obwohl dies dem gleichen Zweck dient, nämlich den Bedarf des Kindes zu sichern.So beträgt das Familieneinkommen mit 2 Kindern (der Einfachheit wegen ohne Kindergeld gerechnet) bei Elterneinkommen X und BuT 100 € (Bildung und Teilhabe incl. 2x Schulbuskosten) zum Beispiel:Ohne Unterhalt:Einkommen X + 340 € Kinderzuschlag + 170 € Wohngeld + 100 € BuT = X + 610 €Mit 170 € Unterhalt/Kind:Einkommen X + 340 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0 € Wohngeld + 0 € BuT = X + 340 € Mit 80 € Unterhalt/Kind:Einkommen X + 160 € Unterhalt + 185 € Kinderzuschlag + 90 € Wohngeld + 100 € BuT = X + 535 €Bei mehr eigenem Erwerbseinkommen ist die Lücke bei geringer Unterhaltszahlung sogar noch größer.Beispiel mit Einkommen Y = X + 200 €, ansonsten gleiche Bedingungen:Ohne Unterhalt:Einkommen Y + 240 € Kinderzuschlag + 70 € Wohngeld + 100 € BuT= Y + 410 €Mit 80€ Unterhalt/Kind:Einkommen Y + 150 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0€ Wohngeld + 0 € BuT =Y + 160 €Durch die momentane Anrechnungspraxis ist es so, dass Eineltern- oder Patchworkfamilien durch geringe Unterhaltszahlungen oder Waisenrenten weniger verfügbares Einkommen haben und letztendlich dann eventuell sogar im Hartz IV-Bezug landen, weil der Bedarf nach SGB II nicht gedeckt werden kann.

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Новости

  • Pet 2-18-18-2322-039242 Wohngeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei der wohngeldrechtlichen
    Einkommensermittlung Unterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur
    Höhe des Kinderzuschlages nicht als Einkommen angerechnet werden.

    Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, der
    Kinderzuschlag werde beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Dies
    müsse in dieser Höhe von derzeit 170 Euro auch für Unterhalt, Waisenrente und
    Unterhaltsvorschuss gelten. Denn diese dienten dem gleichen Zweck, nämlich den
    Bedarf des... далее

Da Unterhaltsvorschuss vorrangig beantragt werden muss, fällt dann der Kinderzuschlag weg und das Wohngeld vermindert sich automatisch, weil Unterhaltvorschuss angerechnet wird, es fehlen dadurch mindestens 100 Euro pro Kind.

Пока нет аргумента против.

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