Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf eine Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Diese sogenannte Mietpreisbremse hemmt den Wohnungsbau, verfehlt ihr Ziel und führt zu schlechteren Bedingungen auf dem Mietmarkt. Daher soll sie abgeschafft werden.
Begründung
1.Hemmung von Investitionen in den Wohnungsbau
Die Mietpreisbremse schürt Unsicherheiten bei Investoren und reduziert Anreize, in den Wohnungsbau zu investieren und neue Mietwohnungen auf den Markt zu bringen. Gleichzeitig sinkt der Anreiz für Maßnahmen zur Instandhaltung und Reparatur, da daraus entstehende Kosten nur bedingt auf die Miete umgelegt werden können. Dies führt sowohl zu einem geringeren Angebot an Mietwohnungen als auch zu einer schlechteren Wohnqualität bis hin zum Verfall von Mietobjekten. Alles zusammen verschärft die Wohnungsnot langfristig.[1]
2.Unzureichende Effektivität bei der Bekämpfung von Mietsteigerung
Die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Mietwohnungen, sondern schließt beispielsweise Neubauten oder andere Objekte unter bestimmten Voraussetzungen aus. Das kann zu einer Verzerrung des Marktes führen, da Bestandsmieten reguliert werden, während Investitionen und Preise in den nicht regulierten Segmenten steigen. Eine nachhaltige Senkung der Mietpreise wird also nicht gewährleistet.[2]
3.Umgehung der Regelungen
Viele Vermieter ignorieren die Mietpreisbremse, ohne dafür geahndet zu werden, oder finden andere Wege, die Mietpreisbremse zu umgehen, beispielsweise durch möblierte Vermietung, kurzfristige Mietverträge oder Indexmieten. Dies untergräbt die Wirksamkeit der Regelung und führt zu einer weiteren Verknappung des verfügbaren Wohnraums.[3]
Die Abschaffung der Mietpreisbremse ist notwendig, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern.