Region: Germany

Wohnungseigentum - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
144 supporters 144 in Germany

The petition is denied.

144 supporters 144 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dahingehend, dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung mitzubringen.

Reason

Bei der Eigentümerversammlung die Nichtöffentlich ist, darf nur der Eigentümer einer Eigentumswohnung anwesend sein. Nicht aber die Ehefrau, die nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder sonstige Personen.Dies hat aber den Nachteil, dass gebrechliche Personen aufgrund starker Behinderung oder hohem Alter oder starken Sprachstörungen in der Eigentümerversammlung erhebliche Nachteile erleiden. Der Gesetzgeber muss hier eine Sonderregelung im Bezug WEG-Gesetz ermöglichen und in diesen Sonderfällen eine zweite Person bei der Eigentümerversammlung zulassen. Wie sonst sollen Stotterer oder Taubstumme sich rechtlich Gehör schaffen ohne eine zweite Person, die ihre Interesse dort vertritt, Zumindest soll der Eigentümer bei den obigen Fällen eine zweite Person mitbringen dürfen.

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News

  • Pet 4-18-07-4025-013619Wohnungseigentum

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes dahingehend,

    dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern

    gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung

    mitzubringen.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass derzeit nur ein

    Wohnungseigentümer an solch einer Versammlung teilnehmen dürfe. Dies habe den

    Nachteil, dass alte, gebrechliche oder anderweitig eingeschränkte further

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