144 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dahingehend, dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung mitzubringen.
Begründung
Bei der Eigentümerversammlung die Nichtöffentlich ist, darf nur der Eigentümer einer Eigentumswohnung anwesend sein. Nicht aber die Ehefrau, die nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder sonstige Personen.Dies hat aber den Nachteil, dass gebrechliche Personen aufgrund starker Behinderung oder hohem Alter oder starken Sprachstörungen in der Eigentümerversammlung erhebliche Nachteile erleiden. Der Gesetzgeber muss hier eine Sonderregelung im Bezug WEG-Gesetz ermöglichen und in diesen Sonderfällen eine zweite Person bei der Eigentümerversammlung zulassen. Wie sonst sollen Stotterer oder Taubstumme sich rechtlich Gehör schaffen ohne eine zweite Person, die ihre Interesse dort vertritt, Zumindest soll der Eigentümer bei den obigen Fällen eine zweite Person mitbringen dürfen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.11.2014
Petition endet:
25.05.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-18-07-4025-013619Wohnungseigentum
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes dahingehend,
dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern
gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung
mitzubringen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass derzeit nur ein
Wohnungseigentümer an solch einer Versammlung teilnehmen dürfe. Dies habe den
Nachteil, dass alte, gebrechliche oder anderweitig eingeschränkteweiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.