Regiune: Germania

Wohnungseigentum - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag

144 Semnături

Petiția este respinsă.

144 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Deutschen Bundestag

Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dahingehend, dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung mitzubringen.

motive

Bei der Eigentümerversammlung die Nichtöffentlich ist, darf nur der Eigentümer einer Eigentumswohnung anwesend sein. Nicht aber die Ehefrau, die nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder sonstige Personen.Dies hat aber den Nachteil, dass gebrechliche Personen aufgrund starker Behinderung oder hohem Alter oder starken Sprachstörungen in der Eigentümerversammlung erhebliche Nachteile erleiden. Der Gesetzgeber muss hier eine Sonderregelung im Bezug WEG-Gesetz ermöglichen und in diesen Sonderfällen eine zweite Person bei der Eigentümerversammlung zulassen. Wie sonst sollen Stotterer oder Taubstumme sich rechtlich Gehör schaffen ohne eine zweite Person, die ihre Interesse dort vertritt, Zumindest soll der Eigentümer bei den obigen Fällen eine zweite Person mitbringen dürfen.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 15.11.2014
Petiția se încheie: 25.05.2015
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 4-18-07-4025-013619Wohnungseigentum

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes dahingehend,

    dass es alten, gebrechlichen oder sonst eingeschränkten Wohnungseigentümern

    gestattet werde, eine Begleitperson zu einer Wohnungseigentümerversammlung

    mitzubringen.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass derzeit nur ein

    Wohnungseigentümer an solch einer Versammlung teilnehmen dürfe. Dies habe den

    Nachteil, dass alte, gebrechliche oder anderweitig eingeschränkte mai departe

Niciun argument PRO încă.

Niciun argument CONTRA încă.

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