Regiune: Germania

Wohnungseigentum - Installatiion von Wallboxen zum Aufladen von Elektroautos

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
80 80 in Germania

Petiția a fost inchisa

80 80 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Petent fordert eine Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes dahingehend, dass die Installation von Wallboxen zum Aufladen von Elektroautos genehmigt werden muss.

motive

Das Anbringen einer Wallbox zum Aufladen eines Elektrofahrzeuges in einer Garage einer Wohnungsigentümergemeinschaft muß von der Eigentümerversammlung als Gemeinschaftseigentumsveränderung abgesegnet werden. Um die Hürde für den einzelnen Miteigentümer einfacher zu gestalten, wäre es sinnvoll die Elektromobilität so zu fördern, damit - wenn dann einmal taugliche Fahrzeuge auf dem Markt snd dies nicht durch die Eigentümergemeinschaften verhindert werden kann, denn nur das Aufladen eines Elektrofahrzeuges in der eigenen Garage macht Elektromobilität attraktiv. Ohne dies wird das Ziel von Frau Merkel schwer erreichbar sein. Eine Änderung des WEG könnte das Problem lösen, z.B. durch die Nichtnotwendigkeit einr Genehmigung der ETV im Falle der Elektromobilität - sicherlich unter Beachtung von individueller baulicher Gegebenheiten.

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știri

  • Pet 4-17-07-4025-053127

    Wohnungseigentum
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
    Bau und Reaktorsicherheit – zu überweisen. Begründung

    Der Petent fordert eine Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes dahingehend,
    dass die Installation von Wallboxen zum Aufladen von Elektroautos genehmigt
    werden muss.
    Zur Begründung führt der Petent an, dass das Anbringen einer Wallbox zum
    Aufladen eines Elektrofahrzeugs in einer Garage einer
    Wohnungseigentümergemeinschaft von der Eigentümerversammlung als
    Gemeinschaftseigentumsveränderung abgesegnet werden müsse. Um die Hürde... mai departe

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