Petition richtet sich an:
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz: Nun müssen Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen statt wie bisher eine Stimme abgeben ("Zwei-Stimmen-Wahlrecht").
Das Problem
Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert, droht im Jahr 2026 ein übergroßer Landtag mit zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof).
Die Lösung
Reduzierung der Wahlkreise auf 38 (wie bei der Bundestagswahl) mit maximal 120 Sitzen. Genau das sieht der Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" vor. Dieses Volksbegehren verhindert einen XXL-Landtag!
Begründung
Die Wahlrechtsreform wird laut Experten des Landesrechnungshofs zu einer weiteren Aufblähung des Landtages führen. Mehr Mandate und ein größerer Verwaltungsapparat bedeuten jedoch ein Mehr an Bürokratie und eine Verfettung der Strukturen - und ziemlich sicher nicht ein Landtag, der handlungsfähiger ist als zuvor.
Schon heute sitzen 154 statt 120 Abgeordnete (dies ist die Regelgröße) im Landtag. 2026 könnten es 216 Abgeordnete sein.
Die Bürger in Baden-Württemberg dürfen die Zeche bezahlen. Es ist ihr Geld, es sind ihre Steuern, die zur Finanzierung dieses übergroßen Landtags herangezogen würden. Die 200 Millionen Euro Mehrausgaben, die ab 2026 drohen, entsprechen nicht der gerne zitierten "schwäbischen Sparsamkeit".
Wer nachrechnen möchte: Der Landtag hat 36.300 Kubikmeter Rauminhalt (exklusive Einbauten). Wenn man 175 Mio. Euro in 1-Euro-Münzen und 25 Mio. Euro in 50-Cent-Münzen hineinschütten würde, würde die "Spardose Landtagsgebäude" überlaufen.