XXL-Landtag in Baden-Württemberg verhindern

Vetoomus on osoitettu
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

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  1. Aloitti joulukuuta 2024
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Vetoomus on osoitettu: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz: Nun müssen Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen statt wie bisher eine Stimme abgeben ("Zwei-Stimmen-Wahlrecht").

Das Problem

Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert, droht im Jahr 2026 ein übergroßer Landtag mit zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof).

Die Lösung

Reduzierung der Wahlkreise auf 38 (wie bei der Bundestagswahl) mit maximal 120 Sitzen. Genau das sieht der Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" vor. Dieses Volksbegehren verhindert einen XXL-Landtag!

Perustelut

Die Wahlrechtsreform wird laut Experten des Landesrechnungshofs zu einer weiteren Aufblähung des Landtages führen. Mehr Mandate und ein größerer Verwaltungsapparat bedeuten jedoch ein Mehr an Bürokratie und eine Verfettung der Strukturen - und ziemlich sicher nicht ein Landtag, der handlungsfähiger ist als zuvor.

Schon heute sitzen 154 statt 120 Abgeordnete (dies ist die Regelgröße) im Landtag. 2026 könnten es 216 Abgeordnete sein.

Die Bürger in Baden-Württemberg dürfen die Zeche bezahlen. Es ist ihr Geld, es sind ihre Steuern, die zur Finanzierung dieses übergroßen Landtags herangezogen würden. Die 200 Millionen Euro Mehrausgaben, die ab 2026 drohen, entsprechen nicht der gerne zitierten "schwäbischen Sparsamkeit".
Wer nachrechnen möchte: Der Landtag hat 36.300 Kubikmeter Rauminhalt (exklusive Einbauten). Wenn man 175 Mio. Euro in 1-Euro-Münzen und 25 Mio. Euro in 50-Cent-Münzen hineinschütten würde, würde die "Spardose Landtagsgebäude" überlaufen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 18.12.2024
Keräys päättyy: 17.06.2025
Alue: Baden-Württemberg
Aihe: Hallinto

Väittely

Es werden von den Pateien immer mehr ihnen bekannte Personen mit gut bezahlten Stellen versorgt. Es is fraglich, ob dieser Parteiklüngel notwendig ist.

Die Verringerung der Wahlkreise auf 38 ist zwar gut und sowieso notwendig, aber das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate muss zusätzlich auch gelöst werden. Ich verstehe nicht, warum hier dieselbe Lösung wie beim Bundestag genutzt wird. Ein Kandidat nur mit relativer Mehrheit (zB 21% gegen 20%) hat KEINE Mehrheit und damit auch kein Recht auf den Sitz im Parlament.

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