Zahlung des Versorgungsausgleichs bei Frühverrentung oder -pensionierung erst bei Erreichen des regulären Renten-/Pensionsalters

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Versorgungsausgleich an die Deutsche Rentenversicherung im Fall einer Frühverrentung oder -pensionierung erst dann zu zahlen ist, wenn das reguläre Renten-/Pensionsalter erreicht wird.

Begründung

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Ehescheidung berechnet. Zu diesem Zeitpunkt gehen alle Parteien in der Regel davon aus, dass der Versorgungsausgleich durch den Ausgleichspflichtigen zu zahlen ist, wenn dieser das reguläre Renten- bzw. Pensionsalter - je nach Beruf und Bundesland mit 62, 63, 65 oder 67 Jahren - erreicht hat. Wenn der Ausgleichspflichtige jedoch aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig verrentet bzw. pensioniert wird, wird der Versorgungsausgleich sofort und in voller Höhe fällig, obwohl der Betroffene in der Regel lebenslang mit einer verminderten Rente/Pension leben muss. Diese Regelung ist hart und ungerecht, trifft Menschen, die ohnehin gesundheitliche und (zumeist auch) finanzielle Probleme haben.

Link zur Petition

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