284 signatures
Collection finished
Petition is addressed to: Stadtrat Göttingen
Für die Kinder der Hermann-Nohl-Schule, die aus dem Süden kommen, soll ein sicherer Schulweg gewährleistet werden. Zu den Kindern gehört auch meine Tochter, die in die zweite Klasse geht. Ca. 30 Kinder (nach eigener Zählung und Einschätzung) überqueren jeden Morgen und nach der Schule die Danziger Straße (Geschwindigkeit 50 kmh) über die Verkehrsinsel auf der Höhe zwischen Friedenstraße und Königsberger Straße. Manche Autos bremsen für die Kinder, viele aber nicht.
Mit der Stadt Göttingen hatte ich bereits Kontakt. Sie ist nicht gewillt, für unsere Kinder eine Prüfung vorzunehmen, ob dort ein Fußgängerüberweg infrage kommt. Das ist insbesondere schade, weil es weiter entfernt auf der Danziger Straße bereits zwei Zebrastreifen gibt, die weit weniger zum Überqueren genutzt werden, so meine tägliche Beobachtung.
Grundsätzlich muss man sagen, dass die Hürden für die Errichtung eines Zebrastreifens sehr hoch sind, s. hier die Grundlagen zur Vertiefung: § 45 ff StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html ), insbesondere: https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/252.v.pdf
Warum sich der Versuch doch lohnt? Die Änderungen im StVG (Straßenverkehrsgesetz) und in der StVO (Straßenverkehrsordnung) ermöglichen, dass Anordnungen auch aus Gründen des Umwelt-, Gesundheits- (das passt zum Fußgängerüberweg), oder Klimaschutzes sowie der geordneten städtebaulichen Entwicklung durchgeführt werden können. Die oben genannten gleichberechtigten Ziele (Umwelt, Gesundheit etc.) neben dem fließenden Verkehr sind nicht konkretisiert (Ab wann und für wen besteht wirklich ein Gesundheitsrisiko? Das ist nicht geregelt.), was Spielraum in der Auslegung zulässt.
Ihre Daten werden auf deutschen Servern gespeichert. Der Datenschutz entspricht der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO), hier der Link https://www.openpetition.de/content/data_privacy mit näheren Informationen. Wer sich über die Plattform openpetition informieren will, hier https://www.openpetition.de/content/faq
Die Unterschriftenlisten sollen in einem öffentlichen Termin der Oberbürgermeisterin überreicht werden.
Reason
Bevor irgendein ein schlimmer Unfall passiert und eines unserer Kinder betroffen ist, sollten wir jetzt handeln.
Petition details
Petition started:
10/31/2024
Petition ends:
04/30/2025
Region:
Göttingen
Topic:
Traffic & transportation
News
-
Liebe Unterstützer:innen,
ich möchte Ihnen noch eine kurze Info zukommen lassen. Es gab vor Kurzem einen Artikel im Göttinger Tageblatt zu dem besagten Zebrastreifen im Göttinger Tageblatt, gut zusammengefasst wie ich finde, aber machen Sie sich selbst ein Bild.
Sie finden ihn kostenpflichtig auf der Homepage des GT:
https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/goettingen/goettingen-eltern-der-herman-nohl-schule-fordern-zebrasteifen-ueber-danziger-strasse-BYKWPQJAQ5A7HOR3Q5CIVB2TYY.html
Vllt. kommt noch etwas...
Beste Grüße
Robert Stölner -
Petition in Zeichnung - Nachricht der STadt Göttingen
on 07 Mar 2025Liebe Unterstützer:innen,
leider habe ich keine guten Nachrichten. Die Stadt Göttingen hat trotz Ihrer Unterstützung den Zebrastreifen abgelehnt. Meine Enttäuschung ist sehr groß. Die Ablehnung kam am 5.3. per Email (also in der 10KW, avisiert war die 6 KW, ich musste nochmal nachhaken, die Email kam vom Dezernat Verehr..., aber das Büro Oberbürgermeisterin ist involviert). Hier die Begründung:
"danke für Ihre Nachricht.
Ihre Anfrage wurde in der 6. KW in einem stadtinternen Termin thematisiert, krankheitsbedingt erhalten Sie erst jetzt eine Antwort.
Der "Runde Tisch: Schulwegsicherheit", hat sich erneut Ihrem Anliegen gewidmet. Wie bereits in meiner letzten E-Mail erläutert, setzt sich der "Runde Tisch: Schulwegsicherheit" aus Mitarbeitenden der folgenden Bereiche zusammen: der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtordnungsdienst, dem Fachbereich Schule, der Polizei und dem Fachdienst Mobilität und Verkehrsplanung.
Erneut wurde die Entscheidung getroffen den geforderten Fußgängerüberweg abzulehnen.
Örtliche Voraussetzungen u.a. für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind, dass diese ausreichend weit voneinander entfernt sein müssen. Zudem dürfen solche nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA) angelegt werden. Die verkehrlichen Voraussetzungen schreiben für die Errichtung von FGÜ vor, dass diese nur angelegt werden sollten, wenn es erforderlich ist, den Fußgehenden Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Fußgehende haben auf dem betroffenen Straßenabschnitt der Danziger Straße sowohl die Möglichkeit an der östlich befindlichen LZA (~ 130 m) als auch über den westlich gelegenen FGÜ (~ 120 m) die Straße sicher zu überqueren. Der Abstand zu der östlich gelegenen LZA (~130 m) , sowie zu dem westlich befindlichen FGÜ (~120 m) werden als eindeutig zumutbar angesehen. Aufgrund der bereits vorhandenen LZA und des bereits vorhandenen FGÜ bestehen auf dem betroffenen Straßenabschnitt der Danziger Straße keine besonderen Umstände, welche die Errichtung eines weiteren FGÜ zwingend erforderlich machen, da bereits zwei Querungsmöglichkeiten für Fußgehende in einem gesamten Abstand von ca. 250 m bestehen. Zudem ist auch die Leichtigkeit des Verkehrs zu berücksichtigen. Diese würde durch die Errichtung eines weiteren FGÜ noch mehr eingeschränkt werden, da die Verkehrsteilnehmenden, welche die Straße befahren (d.h. bspw. Kraftfahrzeugführende, ÖPNV und auch Radfahrende) innerhalb durch einen LZA abgegrenzten Straßenabschnitt der Danziger Straße (zwischen Reinhäuser Landstraße und Geismar Landstraße) von ca. 290 m ein drittes Mal halten müssten.
Auch eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde abgelehnt, da dies seitens der Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet werden darf, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage läge bspw. vor, wenn es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Insofern sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Herabsenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht gegeben.
Abschließend halte ich damit fest, dass kein Rechtsanspruch auf die begehrte Einrichtung eines weiteren FGÜ sowie auf eine begehrte Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Danziger Straße (zwischen Reinhäuser Landstraße und Geismar Landstraße) besteht."
Manche Punkte kommen mir nach der Novelle der StVO etwas komisch vor und die Argumente der Stadt sehe ich verständlicherweise anders, daher möchte ich dem noch nachgehen, bevor ich der Stadt antworte.
Mittlerweile haben ca. 210 Göttinger:innen + andere die Petition unterezeichnet. Hier nochmal ganz vielen Dank an Sie alle.
Das scheint aber die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin nicht zu interessieren.Die Stadt hätte ihren Spielraum nutzen können und zu Gunsten der Grundschulkinder entscheiden können. Und das im Jahr 2025.
Mittlerweile habe ich das Göttinger Tageblatt erreicht. Es gibt Interesse und ich hoffe auf einen schönen Artikel. Ganz sicher ist das leider noch nicht.
Gerne können Sie der Oberbürgmeisterin schreiben, wenn Sie möchten und ihr Unverständnis kundtun.
Oberbuergermeisterin@goettingen.de
Beste Grüße
Robert Stölner -
Liebe Unterstützer:innen,
zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Unterschriften.
Zum aktuellen Stand: Am 8.12.24 habe ich das Büro der Oberbürgermeisterin in Göttingen bzgl. der Petition kontaktiert. Am 23.12.24 kam auf Nachfrage von mir eine Antwort, dass man sich bei mir melden würde. Stand 21.01.25 ist noch nichts gekommen. Ich bleibe dran.
Beste Grüße
Robert Stölner
Debate
No CONTRA argument yet.