Région: Allemagne

Zeitgemäße Anpassung (Erhöhung) der Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

9 signatures

Le processus de pétition est terminé

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die zeitgemäße Anpassung (Erhöhung) der Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG gefordert (sogenannte "Sachbezugsfreigrenze" oder "Mitarbeiter Sachbezug").

Raison

Die Freigrenze von 44,00 EUR ist seit mehr als 12 Jahren nicht mehr angepasst worden. Die Grenze wurde deshalb festgelegt, weil der Gesetzgeber keine (versteckte) lohnähnliche steuerfreie Ersatzleistung durch den Arbeitgeber haben wollte, was im Sinne des Steuergesetzes nachvollziehbar und richtig ist.Dennoch bieten die Sachwertgutscheine mehrere Vorteile die allen Beteiligten (Staat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zugute kommen. - Der Staat generiert weiter Steuereinnahmen durch die Verbrauchsteuer.- Der Arbeitnehmer kann den Freibetrag unkompliziert verkonsumieren.- Arbeitgeber und Unternehmen haben die Möglichkeit die Arbeitnehmerbindung zu erhöhen und gleichzeitig eine abgabenfreie und steuerlastmindernde Ausgabe zu tätigen.Im Übrigen wird der Konsum dadurch tatsächlich direkt erhöht, weil eine quasi geldwerte Leistung nicht als Bargeld erstattungsfähig ist.Insofern wird in diesem Punkt grundsätzlich (sicher nicht der Höhe nach) und langfristig genau der Effekt erzielt, den nach menschlichen Ermessen die kurzfristige Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020 nicht erreichen kann.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 13/08/2020
Fin de la pétition: 19/09/2020
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

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