Zeitgemäße Anpassung (Erhöhung) der Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Unterstützende 9 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

9 Unterstützende 9 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die zeitgemäße Anpassung (Erhöhung) der Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG gefordert (sogenannte "Sachbezugsfreigrenze" oder "Mitarbeiter Sachbezug").

Begründung

Die Freigrenze von 44,00 EUR ist seit mehr als 12 Jahren nicht mehr angepasst worden. Die Grenze wurde deshalb festgelegt, weil der Gesetzgeber keine (versteckte) lohnähnliche steuerfreie Ersatzleistung durch den Arbeitgeber haben wollte, was im Sinne des Steuergesetzes nachvollziehbar und richtig ist.Dennoch bieten die Sachwertgutscheine mehrere Vorteile die allen Beteiligten (Staat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zugute kommen. - Der Staat generiert weiter Steuereinnahmen durch die Verbrauchsteuer.- Der Arbeitnehmer kann den Freibetrag unkompliziert verkonsumieren.- Arbeitgeber und Unternehmen haben die Möglichkeit die Arbeitnehmerbindung zu erhöhen und gleichzeitig eine abgabenfreie und steuerlastmindernde Ausgabe zu tätigen.Im Übrigen wird der Konsum dadurch tatsächlich direkt erhöht, weil eine quasi geldwerte Leistung nicht als Bargeld erstattungsfähig ist.Insofern wird in diesem Punkt grundsätzlich (sicher nicht der Höhe nach) und langfristig genau der Effekt erzielt, den nach menschlichen Ermessen die kurzfristige Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020 nicht erreichen kann.

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