13 Paraksti
Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine zeitnahe Information der Krankenkassen über mögliche Regresse aus Abrechnungsprüfungen gefordert und kritisiert, dass das Verordnungsverhalten zwei Jahre rückwirkend beanstandet werden kann.
Pamatojums
Bei statistischen Regressen gilt das Prinzip Beratung vor Regress, dieses ist bisher bei Einzelfallregressen nicht der Fall. Dem verfolgten Arzt ist es in der Zeitspanne von früher 4 und jetzt 2 Jahren (die von den Krankenkassen auch so bis zur Neige ausgenutzt werden) bis zur Eröffnung eines Regressverfahrens nicht möglich, die kritisierte Verordnungsweise zu ändern, da er von der Krankenkasse gar keine Information zu möglichen oder angeblichen Fehlern erhält. Die Folge sind nachfolgende Regresse für die Zeit von früher 4 und jetzt 2 Jahren durch zu späte Information des Arztes für denselben Sachverhalt. Daher sollte nur das erste Quartal mit Beanstandungen der Krankenkasse regressantragsfähig sein und dann erst wieder die Quartale, die der Prüf- bzw. Regressantragstellung folgen bzw. generell Beratung vor Regress.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
31.03.2020
Petīcija beidzas:
21.08.2020
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.