Zeitnahe Information der Krankenkassen über mögliche Regresse aus Abrechnungsprüfungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Støttende 13 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

13 Støttende 13 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine zeitnahe Information der Krankenkassen über mögliche Regresse aus Abrechnungsprüfungen gefordert und kritisiert, dass das Verordnungsverhalten zwei Jahre rückwirkend beanstandet werden kann.

Grunnen til

Bei statistischen Regressen gilt das Prinzip Beratung vor Regress, dieses ist bisher bei Einzelfallregressen nicht der Fall. Dem verfolgten Arzt ist es in der Zeitspanne von früher 4 und jetzt 2 Jahren (die von den Krankenkassen auch so bis zur Neige ausgenutzt werden) bis zur Eröffnung eines Regressverfahrens nicht möglich, die kritisierte Verordnungsweise zu ändern, da er von der Krankenkasse gar keine Information zu möglichen oder angeblichen Fehlern erhält. Die Folge sind nachfolgende Regresse für die Zeit von früher 4 und jetzt 2 Jahren durch zu späte Information des Arztes für denselben Sachverhalt. Daher sollte nur das erste Quartal mit Beanstandungen der Krankenkasse regressantragsfähig sein und dann erst wieder die Quartale, die der Prüf- bzw. Regressantragstellung folgen bzw. generell Beratung vor Regress.

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