Zeitnahe Information der Krankenkassen über mögliche Regresse aus Abrechnungsprüfungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine zeitnahe Information der Krankenkassen über mögliche Regresse aus Abrechnungsprüfungen gefordert und kritisiert, dass das Verordnungsverhalten zwei Jahre rückwirkend beanstandet werden kann.

Begründung

Bei statistischen Regressen gilt das Prinzip Beratung vor Regress, dieses ist bisher bei Einzelfallregressen nicht der Fall. Dem verfolgten Arzt ist es in der Zeitspanne von früher 4 und jetzt 2 Jahren (die von den Krankenkassen auch so bis zur Neige ausgenutzt werden) bis zur Eröffnung eines Regressverfahrens nicht möglich, die kritisierte Verordnungsweise zu ändern, da er von der Krankenkasse gar keine Information zu möglichen oder angeblichen Fehlern erhält. Die Folge sind nachfolgende Regresse für die Zeit von früher 4 und jetzt 2 Jahren durch zu späte Information des Arztes für denselben Sachverhalt. Daher sollte nur das erste Quartal mit Beanstandungen der Krankenkasse regressantragsfähig sein und dann erst wieder die Quartale, die der Prüf- bzw. Regressantragstellung folgen bzw. generell Beratung vor Regress.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.03.2020
Sammlung endet: 20.08.2020
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
243 Unterschriften
116 Tage verbleibend

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