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Kansalaisoikeudet

Zivilcourage muss ein öffentliches Interesse sein - Helfen statt wegsehen

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Amtsanwaltschaft Berlin
12 Tukeva 6 sisään Berliini

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

In der Nacht vom 30.06. zum 01.07. nach dem Achtelfinale der WM 2014 gegen Algerien kam David Frisch ca. 3 Uhr Nachts nach einer Feier mit seinen Bekannten nach dem Fußballspiel nach Hause nach Schöneweide. Nur etwa 150 m vor seinem Haus befindet sich eine Kneipe. Vor dieser Kneipe konnte David beobachten, wie zwei Südländer auf eine Person einschlugen und eintraten. Da auch niemand in der Nähe war und es so aussah als wollten die beiden die Person totschlagen, bat er die beiden höflich jetzt doch aufzuhören, wo die Person doch schon am Boden liegt. Daraufhin brüllte die Person etwas in einer südländischen Sprache und schlug mit beiden Fäusten auf David ein, der daraufhin flüchtete und von einer Seitenstrasse die Polizei alarmierte, die auch bald kam und von den Tätern auch noch die Personalien aufnehmen konnte.

Am 18.12.2014 erhielt David ein Schreiben von der Amtsanwaltschaft, dass die Straftat nur im Rahmen einer Privatklage verfolgt werden könne, da die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage nur erhebt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, d. h. der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist. Dies solle in diesem Fall nicht vorliegen. In den letzten Monaten haben wir immer wieder in der Presse gelesen, wie Personen die Zivielcourage gezeigt haben selbst getötet wurden und Ihrer Courage zum Opfer fielen, genau dann war dies immer im öffentlichen Interesse. Wenn der "Helfer" aber flüchten kann, soll es kein öffentliches Interesse mehr sein?

Perustelut

Die Polizei selbst wirbt mit "Helfen Statt Wegsehen" und für mehr Zivielcourage, verweist David Frisch in diesem Fall aber auf einen Privatklageweg? Wir fordern, dass jemanden der Zivilcourage zeigt und dabei selbst verletzt wird, geholfen werden muss und das dies vor allem auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Fälle wie Tuğçe Albayrak oder Dominik Brunner die sterben mussten, weil sie Zivilcourage zeigten, sind jedem ein Begriff, doch wenn man flüchten kann und nicht schwer genug als "Helfer" verletzt wird, soll es nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein? Es sollte Zivilcourage soweit gefördert sein, dass ein Angriff gegen den Helfenden auch immer im öffentlichen Interesse stehen sollte. Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit die Amtsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen weiter übernimmt.

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