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Zivildienst - Dienstzeit freiwillig verlängern

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  1. Algatatud 2008
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Mit der Petition wird begehrt, für anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 12 a Abs. 2 GG, die zum Zivildienst einberufen werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ihnen wie den Grundwehrdienstleistenden (vgl. §6 b WPflG) ermöglicht, ihren Dienst freiwillig zu verlängern.

Selgitus

Das Grundgesetz der Bundesrepublik stellt Wehrpflichtigen, die nach Art. 12a (1) GG zum Dienst bei den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband herangezogen werden, die Möglichkeit zu, nach Art. 4 (3) GG den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Ersatzdienst, i. d. R. den Zivildienst, zu leisten. Hierdurch wird sichergestellt, dass Wehrdienstfähige aus einer persönlichen Gewis-sensentscheidung nicht zum Wehrdienst gezwungen werden können und ihre Pflicht daher in Form eines Ersatzdienstes (Zivildienst) erfüllen können. Hierbei sollen die Regelungen des Ersatzdienstes fest an den Gesetzen des Wehr-dienstes gebunden sein, um keine Vor- oder Nachteile gegenüber dem Wehrdienst zuzulassen. Die Regelungen des Wehrdienstes erfasst das WPflG, die des Zivildienstes das ZDG. Im § 6b des WPflG wird für Grundwehrdienstleistende die Möglichkeit freigehalten, den Grundwehrdienst auf Basis der Freiwilligkeit für mindestens einen bis längstens 14 Monate zu verlängern. Eine entsprechende Regelung sieht das ZDG aber nicht vor. Dies entspricht einer gesetzlichen Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden ge-genüber Grundwehrdienstleistenden, denen somit die Möglichkeit entzogen wird, auf sozial abgesicherter Basis einen Überbrückungszeitraum, etwa zwischen Zivildienst und Ausbildung, zu überwinden, ohne beispielsweise aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit angewiesen zu sein. Daher soll ein auf § 6b WPflG bestehendes oder in ähnlicher Form einzuführendes Gesetz es auch Zivildienstleistenden ermöglichen, ihren Dienst freiwillig verlängern zu können.

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uudised

  • Tom Jahn

    Zivildienst

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen wurde.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Regelung im Zivildienstgesetz angeregt, nach der die
    Zivildienstzeit entsprechend der Wehrdienstzeit freiwillig verlängert werden kann.

    Es wird ausgeführt, dass das Grundgesetz (GG) Wehrpflichtigen die Möglichkeit
    zugestehe, nach Artikel 4 Absatz 3 GG den Dienst an der Waffe aus
    Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Ersatzdienst zu leisten. Die
    Regelungen für den Ersatzdienst sollten denen des Wehrdienstes entsprechen, um
    Vor- oder Nachteile gegenüber dem Wehrdienst
    zu vermeiden. § 6 b
    Wehrpflichtgesetz
    den
    es... Edasi

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poolt-argumenti veel pole.

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