Erfolg

Zivildienst - Dienstzeit freiwillig verlängern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
0 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

0 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Tom Jahn

Zivildienst

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen wurde.

Begründung

Mit der Petition wird eine Regelung im Zivildienstgesetz angeregt, nach der die
Zivildienstzeit entsprechend der Wehrdienstzeit freiwillig verlängert werden kann.

Es wird ausgeführt, dass das Grundgesetz (GG) Wehrpflichtigen die Möglichkeit
zugestehe, nach Artikel 4 Absatz 3 GG den Dienst an der Waffe aus
Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Ersatzdienst zu leisten. Die
Regelungen für den Ersatzdienst sollten denen des Wehrdienstes entsprechen, um
Vor- oder Nachteile gegenüber dem Wehrdienst
zu vermeiden. § 6 b
Wehrpflichtgesetz
den
es Grundwehrdienstleistenden,
ermögliche
(WPflG)
Grundwehrdienst freiwillig für mindestens ein bis maximal 14 Monate zu verlängern.
Eine entsprechende Regelung sehe das Zivildienstgesetz (ZDG) allerdings nicht vor.
Dies stelle eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden gegenüber
Grundwehrdienstleistenden dar, da ihnen die Möglichkeit genommen werde, auf
sozial abgesicherter Basis einen Zeitraum, etwa zwischen Zivildienst und
Ausbildung, zu überbrücken.

Die Petition wurde als öffentliche Petition auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und von 139 Unterstützern mitgezeichnet. Weiterhin
wurden 11 Diskussionsbeiträge abgegeben. Zu der Thematik sind zudem einige
weitere Petitionen eingegangen, die mit der vorliegenden gemeinsam beraten
werden.

des
zwei Stellungnahmen
der Petition
zu
hat
Der Petitionsausschuss
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt.
Weiterhin hat der Petitionsausschuss, da das Anliegen den Gesetzentwurf der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010
(Bundestags-Drucksache
17/1953) betraf, nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Stellungnahme des Verteidigungsausschusses eingeholt, dem der
Gesetzentwurf zur federführenden Beratung vorlag. Dieses Verfahren ist durch die
Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass vorliegende
Petitionen, die einen Gesetzentwurf oder einen Antrag betreffen, in die Beratungen
mit einfließen können. Zudem kann sich der Petitionsausschuss bei seinen
Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zu nutze
machen.

Unter Einbeziehung der vorliegenden Unterlagen lässt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Die Möglichkeit einer
lange
freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes wurdet
diskutiert. So empfahl bereits die Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft
bestehend aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und
Gemeinden sowie der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrem
Abschlussbericht
Perspektiven
für
Freiwilligendienste
und
Zivildienst
in
Deutschland vom 15. Januar 2004, neben der Angleichung der Zivildienstdauer an
die Dauer des Grundwehrdienstes auch die rechtliche Möglichkeit eines freiwillig
verlängerten Zivildienstes zu prüfen.

Das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Im Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird auch die Einführung eines freiwilligen
zusätzlichen Zivildienstes geregelt, der der Überbrückung von Wartezeiten zwischen
dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn von Studium/Ausbildung/Berufseinstieg
dient. Er dauert mindestens drei und höchstens sechs Monate und kann vorzeitig
beendet werden. Die freiwillig zusätzlichen Zivildienst Leistenden haben einen Status
eines
Schaffung
durch
Regel-Zivildienstleistende
wie
staatlichen
der
öffentlich-rechtlichen
Fürsorgepflicht
entsprechenden
und
gesicherten
Dienstverhältnisses
eigener
Art.
Dies
betrifft
auch
den
sozialversicherungsrechtlichen Status der Zivildienstleistenden.

für den 1. Juli 2011 beabsichtigten Aussetzung der Pflicht,
Aufgrund der
Grundwehrdienst zu leisten, wird auch die Pflicht, Zivildienst zu leisten, entfallen.

eines
Einführung
zur
einen Gesetzentwurf
hat
Bundesregierung
Die
dem der Freiwilligendienst
Bundesfreiwilligendienstes
in
beschlossen, mit
Deutschland gestärkt und der Wegfall des Zivildienstes zumindest
teilweise

kompensiert werden kann. Ziel des neuen Freiwilligendienstes ist es,
rund
35.000 Menschen pro Jahr einen Gemeinwohl-orientierten Einsatz zu ermöglichen.
Im Gegensatz zum Zivildienst, der als Wehrersatzdienst nur junge Männer erfasst,
soll der Bundesfreiwilligendienst Männern und Frauen jeden Alters ab Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht offen stehen.

Der Bundesfreiwilligendienst soll zum 1. Juli 2011 beginnen und kann im sozialen
und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration
und Kultur geleistet werden. Die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes soll
in der
Regel ein Jahr, mindestens sechs und höchstens vierundzwanzig Monate betragen
und er soll grundsätzlich in Vollzeit geleistet werden. Sofern die Freiwilligen älter als
siebenundzwanzig Jahre sind,
kann er auch in Teilzeit
von mehr als
20 Wochenstunden abgeleistet werden.

Der Petitionsausschuss vertritt daher die Auffassung, dass dem Anliegen
entsprochen wurde und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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