Zivile Nutzung für Wasserwerfer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Getreu dem biblischen Motto Schwerter zu Pflugscharen fordere ich, dass Wasserwerfer wegen der hohen Verletzungsgefahr einer zivilen Nutzung zugeführt werden.

Begründung

In der Straßenreinigung, besonders in Tunnels und unter Brücken, aber auch zur Reinigung von LKWs und Eisenbahn-Loks und -Waggons wären diese Wasserwerfer (besonders WAWE10) ein sehr brauchbares Utensil.

Solche Geräte sind den Grund- und Menschenrechten nach nicht für den Einsatz gegen Menschen gemacht. Eine Benutzung dieser Geräte stellt eine Verletzung des GG Artikel 1 sowie Artikel 2 und meist auch Artikel 8 dar. Deswegen stelle ich diesen Antrag auch im Interesse der Exekutive.

Bitte bedenken Sie: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, nicht von gepanzerten Polizeiwagen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.10.2014
Sammlung endet: 26.12.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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