Περιοχή: Γερμανία

Zivilprozessordnung - Einführung eines gestaffelten Missbrauchsgeldes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, eine Regelung in der Zivilprozessordnung über ein gestaffeltes Missbrauchsgeld einzuführen. Für Amtsgerichte:bei erster Festsetzung 1.000,- €im Wiederholungsfall (gleicher Sachverhalt) 2.500,- €bei mehr als 5 Wiederholungen (gleicher Sachverhalt) 10.000,- €Für Landgerichte:Staffelung analog Amtsgerichte mit verdoppelten Beträgen.

Αιτιολόγηση

Analog zu der Regelung beim Bundesverfassungsgericht sollte bei allen Ebenen des Gerichtswesens eine solche Zahlung vom Gericht festgesetzt werden können. Dieses Missbrauchsgeld soll im Sinne des Rechtsfriedens verhindern, dass Gerichte mit völlig überflüssigen Prozessen geradezu belästigt werden. Dabei gibt es drei Hauptgruppen:1) Klagen von "Dauerklägern", die selbst einfachste Sachverhalte und normale Konflikte meinen nicht ohne Gericht regeln zu können (Beispiele: "mein Nachbar liest zu lange nachts auf der Terrasse"; "die Katze meines Nachbarn miaut in der falschen Tonlage") 2) Klagen von Firmen, die auf die abschreckende Wirkung eines Gerichtsprozesses setzen, um sich gesetzlich nicht beabsichtigte Vorteile zu verschaffen (Beispiel: Vermieter beim Versuch Mieter durch eine Klageflut herauszuekeln)3) Prozesse aufgrung von Weigerungen gesetzlich geregelten Pflichten nachzukommen (Beispiel: Luftfahrtgesellschaften, die trotz gesetzlich klar festgelegten Entschädigungszahlungen bei Verspätungen immer erst nach einem Urteil zahlen) Durch eine Entlastung von diesen Prozessen werden nicht nur Gerichte entlastet, sondern entsteht auch ein Anreiz bei der Konfliktlösung wieder mehr auf gemeinsame Gespräche zu setzen und damit einen gesellschaftlich sinnvollen Impuls zu setzten. Gleichzeitig wird die rechtlich ungewollte aber aufgrund der wirtschaftliche Asymentrie faktisch existierende Nachteile bei der Wahrung der eigenen Rechte wirksam begrenzt und Verbraucherrechte geschützt.

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Νέα

  • Pet 4-19-07-3100-006391 Zivilprozessordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Missbrauchsgebühren für Verfahren nach der
    Zivilprozessordnung einzuführen.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass die Einführung eines
    Missbrauchsgeldes, wie es das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) für
    seine Verfahren vorsehe, überflüssigen Prozessen vor Gerichten entgegenwirken
    könne. Gerichte könnten dadurch entlastet und Anreize für zwischenmenschliche
    Konfliktlösungen geschaffen werden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten... παρακάτω

Συζήτηση

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