Region: Niemcy

Zivilprozessordnung - Zustellung durch Postzustellungsurkunde auch für Privatpersonen und Unternehmen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 18 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

18 18 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Zustellung durch Postzustellungsurkunde auch für Privatpersonen und Unternehmen möglich ist.

Uzasadnienie

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zustellung durch Postzustellungsurkunde auch für Privatpersonen und Unternehmen ermöglicht wird.Bislang ist die Zustellung per Postzustellungsurkunde bzw. Postzustellungsauftrag durch Privatpersonen und Unternehmen nur durch den Gerichtsvollzieher möglich. Da die PZU derzeit die einzige Möglichkeit ist Schriftstücke Rechtssicher und nach der ZPO dem Empfänger zu übergeben, sollte es Privatpersonen und Unternehmen rechtlich ermöglicht werden die Dienstleistungen der zum Beispiel Deutschen Post in Anspruch zu nehmen.

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Aktualności

  • Pet 4-19-07-3100-001636 Zivilprozessordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Zustellung durch Postzustellungsurkunde auch
    für Privatpersonen und Unternehmen möglich ist.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Zustellung per
    Postzustellungsurkunde (PZU) bzw. Postzustellungsauftrag durch Privatpersonen und
    Unternehmen nur durch den Gerichtsvollzieher möglich sei. Da dieses Verfahren
    derzeit die einzige Möglichkeit sei, Schriftstücke rechtssicher und nach der
    Zivilprozessordnung (ZPO) dem Empfänger zu übergeben, sollte es Privatpersonen
    und... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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