Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge eine gesetzliche Besserstellung von Blindenbegleit- und anderen Assistenzhunden beschließen.
Αιτιολόγηση
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…... eine Erweiterung des §833 BGB (Tierhalterhaftung) dahingehend, dass auch Assistenzhunde (Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Epilepsiewarnhunde usw.) in den Ausschluss der Haftungsplicht laut Gesetzestext aufgenommen werden.- eine rechtliche Gleichstellung der Blindenbegleit- und anderer Assistenzhunde zum Blindenführhund bundeseinheitlich vorzugeben.Dem §833 BGB ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, dass auch Assistenzhunde unter den Haftungsausschluss fallen.Zudem ist keinem Gesetz zu entnehmen, dass Blindenführ-, Behindertenbegleit, Epilepsiewarnhunde u.a. den gleichen Status und die gleiche Anerkennung genießen.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-17-07-4017-046107
Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte
Handlungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert eine gesetzliche Besserstellung von Blindenbegleit- und anderen
Assistenzhunden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei dem Gesetz nicht zu
entnehmen, dass Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Epilepsiewarnhunde u. ä.
unter die Haftungsprivilegierung des § 833 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
fielen. Dies sei problematisch, da die eingeschränkte Haftung nur in Fällen eingreife,
in denen... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.