Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte Handlungen - Rechtliche Gleichstellung der Blindenbegleit- und anderer Assistenzhunde zum Blindenführhund

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine gesetzliche Besserstellung von Blindenbegleit- und anderen Assistenzhunden beschließen.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…... eine Erweiterung des §833 BGB (Tierhalterhaftung) dahingehend, dass auch Assistenzhunde (Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Epilepsiewarnhunde usw.) in den Ausschluss der Haftungsplicht laut Gesetzestext aufgenommen werden.- eine rechtliche Gleichstellung der Blindenbegleit- und anderer Assistenzhunde zum Blindenführhund bundeseinheitlich vorzugeben.Dem §833 BGB ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, dass auch Assistenzhunde unter den Haftungsausschluss fallen.Zudem ist keinem Gesetz zu entnehmen, dass Blindenführ-, Behindertenbegleit, Epilepsiewarnhunde u.a. den gleichen Status und die gleiche Anerkennung genießen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4017-046107

    Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte
    Handlungen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert eine gesetzliche Besserstellung von Blindenbegleit- und anderen
    Assistenzhunden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei dem Gesetz nicht zu
    entnehmen, dass Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Epilepsiewarnhunde u. ä.
    unter die Haftungsprivilegierung des § 833 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    fielen. Dies sei problematisch, da die eingeschränkte Haftung nur in Fällen eingreife,
    in denen... weiter

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