Vetoomus on osoitettu:
Stadt Baruth / Mark – die Stadtverordneten und der Bürgermeister
1) Ausweisung der gesamten Siedlung als Wochenendhausgebiet im Flächennutzungsplan.
2) Beschluss eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung, welche die Nutzung ohnehin bebauter Grundstücke für Erholungszwecke ermöglicht. Erlaubt sein sollen von nun an beispielsweise Sanierungen, Ersatzbauten (bei entsprechend schlechter Bausubstanz), Nebengebäude (wie Holzunterstände, Terrassen, Carports, etc.), Hochbeete, Spielhäuser, Buddelkästen, etc.
3) Die Anmeldung von Dauerwohnsitzen soll wieder ermöglicht werden.
4) Überprüfung des Brandschutzkonzeptes und Errichtung von Löschbrunnen zur Absicherung der Anwohner.
Perustelut
Aktuell herrscht in der Radeland Siedlung große Unsicherheit über die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit der Grundstücke. Die Fläche wird vom Landkreis Teltow-Fläming einerseits als Außenbereich deklariert, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Die Stadt Baruth / Mark wiederum weist die Siedlung als „Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet“ aus und für das Katasteramt gilt das Gebiet als „Wald“ sowie als „Freizeit- und Erholungsfläche“.
Baugenehmigungen (z.B. für umfassende Sanierungen, Carports, Brennholz-Unterstände) werden aktuell nicht mehr ausgestellt. Selbst der Bau von Hochbeeten und Buddelkästen ist verboten und könnte als „Illegales Abstellen von Gegenständen im Wald“ verfolgt und mit Bußgeldern belegt werden. Bei Rückbauverfügungen seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde kommt es nicht selten zu Bußgeldern (offiziell: Bearbeitungsgebühren) in Höhe von 800 Euro.
Durch die oben aufgeführten Maßnahmen erhoffen wir uns für die Zukunft eine adäquate Nutzung der Grundstücke.