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Kolekcija beidzās
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Tierärzte auch in § 35 Straßenverkehrs-Ordnung (Sonderrechte) aufgenommen werden bzw. § 38 Straßenverkehrs-Ordnung (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) soweit geändert wird, dass die Anerkennung der Tierärzte bzw. die Notwendigkeit der Benutzung des blauen/gelben Blinklichts und des Martinshorns durch Tierärzte bei tierärztlichen Notfällen anerkannt und erlaubt wird.
Pamatojums
Wir begründen unsere Petition mit §1 Tierschutzgesetz (TierSchG ) 1.GrundsatzWir, als Tierärzte, sind verpflichtet zu einen Notfall so schnell wie möglich zu kommen, es kann nicht sein, dass nur aufgrund dessen, dass unsere Patienten Tiere sind, der Grundsatz des Lebens vergessen wird.Wir retten Leben, wir sind Tierärzte, lasst uns unsere Berufung richtig nachgehen, wir machen keine Geschäfte, wir retten leben.Patientenbesitzer, Kollegen und Kolleginnen, wir wenden uns an Euch. Alle Tiere haben ein Leben. Wir als Tierärzte haben geschworen, dieses Leben zu beschützen, haltet uns nicht durch ein Gesetz auf, erlaubt uns Leben zu retten, erlaubt uns das zu machen, wofür wir unser ganzes Leben schon kämpfen, lasst uns schneller zu unseren Patienten hin, bei uns bzw. unseren tierischen Patienten zählt auch jede Sekunde, wenn es ein Notfall ist.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
09.08.2021
Petīcija beidzas:
23.10.2021
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.