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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kraftfahrzeuge grundsätzlich mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden, die entweder den nPA oder die neuen Führerscheine auslesen können. Das Fahrzeug soll nur dann gestartet werden können, wenn eines der beiden Dokumente, die zuvor von einer registrierten Stelle im jeweiligen Kartenlesegerät hinterlegt werden müssen, im Kartenlesegerät eingeschoben wurde.
Perustelut
Außerdem sollte das Kartenlesegerät in der Lage sein, eine Geldkarte zu lesen.Derzeit gibt es immer wieder Fahrzeugdiebstähle. Wenn das Fahrzeug nur unter Verwendung eines amtlichen Dokumentes gestartet werden kann, dürfte die Zahl der Diebstähle sinken. Außerdem könnte bei Geschwindigkeitsmessungen immer festgestellt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat. Dieses ist ja mitunter strittig. Da ja gegenwärtig auch das CarSharing gefördert wird, könnte, wenn das Kartenlesegerät auch die Geldkarte lesen kann, der vom Nutzer des CarSharing-Fahrzeuges zu zahlende Betrag unmittelbar nach Fahrt von der Geldkarte auf einen internen Chip im Kartenlesegerät umgebucht werden. Die derzeitige Praxis ist etwas umständlicher und hat die für das Lastschrift typischen Risiken, Außerdem könnte das Kartenlesegerät so programmiert werden, dass nur zuvor registrierte Geldkarten akzeptiert werden. So könnte das Entwendungsrisiko für die Fahrzeuge sicherlich deutlich reduziert werden, da durch die Merkmale auf der Geldkarte ja auch klar gestellt werden kann, in welchem Land das Fahrzeug fahren darf.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
21.03.2019
Vetoomus päättyy:
13.05.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 21.10.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan